11. Kapital. Die Geld Versorgung. §7.
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Wege der kurzfristigen Kreditgewährung. Die Fälle, daß bei einermetallischen Währung neben den Banknoten ein Papiergeld vomStaate selbst ohne bankmäßige Vermittelung in Umlauf gesetzt wird,sind Ausnahmefälle, bei denen es sich stets — wie bei unseren deutschenReichskassenscheinen — nur um geringfügige Beträge handelt.
Die bankmäßige Ausgabe papierner Umlaufsmittel bietet folgendeVorteile.
Einmal sieht sich die ausgebende Stelle im Interesse ihrer eignenZahlungsfähigkeit genötigt,für die stete Einlösbarkeit ihrer Noten und da-mit für die unschädliche Einordnung der papiernen Umlaufsmittel in diemetallische Währung Sorge zu tragen. Ferner treten die Schwankungendes Geldbedarfs der Volkswirtschaft im Wege der Kreditansprücheunmittelbar an die ausgebende Stelle heran; diese sieht sich dadurchbei steigendem Geldbedarfe zu einer Ausdehnung ihrer Notenausgabeveranlaßt, während andrerseits bei sinkendem Geldbedarfe die ausge-gebenen Noten im Wege der Rückzahlung der gewährten Kredite vonselbst zur Bank zurückfließen. Innerhalb der durch die Rücksichtauf die Erhaltung des Gleichwertes der papiernen und der metallischenUmlaufsmittel gegebenen Grenze, die je nach den Besonderheiten derWährungs- und Bankverfassung eines Landes enger oder weiter seinkann, ergibt sich mithin eine gewisse automatische Anpassung derpapiernen Umlaufsmittel an die Veränderungen des Geldbedarfs.Schließlich ist hervorzuheben, daß die bankmäßige Ausgabe vonpapiernen Umlaufsmitteln die Möglichkeit gibt, daß die ausgebendeStelle durch die Normierung des Zinssatzes, zu welchem sie ihre Notenim Wege der kurzfristigen Kreditgewährung dem Verkehr zur Ver-fügung stellt, auf den Umfang des Geldbedarfs selbst innerhalb ge-wisser Grenzen einen regulierenden Einfluß ausübt.
Im Gegensatze zu dem einer metallischen Währung eingefügtenPapierumlaufe ist das selbständige Papiergeld an und für sich ohnejede Beschränkung regulierbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob derStaat das Papiergeld selbst ausgibt, oder ob er dessen Emission einerBank, die von der Einlösungspflicht befreit ist, überläßt. Theoretischwürde die Möglichkeit bestehen, ein reines Papiergeld in seiner Aus-gabe vollkommen den Schwankungen des Geldbedarfs der Volkswirteschaft anzupassen und dadurch manche Störungen zu vermeiden, diebei den metallischen Währungen aus Verschiebungen des Gleichgewichtszwischen Geldbedarf und Geldversorgung hervorgehen können. Prak-tisch dagegen ist bisher in den Papierwährungsländern, soweit mannicht — wie in Rußland und Österreich-Ungarn in den 90 er Jahrendes vorigen Jahrhunderts — durch Regulierung des Kurses des eigenenGeldes in ausländischen Goldvaluten eine künstliche Anlehnung aneine metallische Basis suchte und damit im Prinzip die bei einer