524 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.
metallischen Währung notwendige Beschränkung der Papiergeldaus-gabe auf sich nahm, der Umfang der Papiergeldausgabe meist vonganz anderen Faktoren bestimmt worden, als von der Kücksicht aufde n Geldbedarf der Volkswirtschaft. Für die Entstehung der Papier-währung selbst ist der regelmäßige Grund nicht ein durch Metallgeldnicht zu befriedigender Geldbedarf der Volkswirtschaft, sondern eindurch ungewöhnliche Verhältnisse oder finanzielle Mißwirtschaft her-vorgerufener Bedarf der Staatskasse.
12. Kapitel. Der Geldwert.
§ 1. Die Wesentlichkeit der Werteigenschaft für das Geld.
In der Vorbemerkung zu diesem Abschnitte wurde ausgeführt,daß die Betrachtung des Geldbedarfs und der Geldversorgung derVolkswirtschaften von selbst hinüberleitet zu einer Betrachtung desGeldwertes, der ja wohl, wie der Wert aller übrigen Güter, durch dieGestaltung der Größe des Bedarfs und seiner Versorgung, durch Nach -frage und Angebot, beeinflußt werde. Aber indem wir nunmehr diesesneue Gebiet betreten, sehen wir uns unvermittelt vor einer Frage, dieuns den Weg sperrt, vor einer Frage, die ungefähr ebenso alt ist wiedas ernsthafte Nachdenken über das Wesen des Geldes selbst; sielautet: Muß das Geld aus seiner Natur heraus einen „Werf haben?Ist es hinsichtlich der Wertqualität allen übrigen wirtschaftlichenGütern gleichgestellt? Ist es selbst ein wirtschaftliches Gut, eine„Ware " ? — Oder kann das Geld als solches der Werteigenschaft ent-behren ? Steht es den wirtschaftlichen Gütern als ein bloßes „Zeichen"und „Symbol" gegenüber? 1 )
Die Anschauung, daß das Geld eineu eigenen Wert nicht habeoder nicht notwendig haben müsse, ist namentlich in der Zeit der
1) In dem KNAPPSchen Werke wird man eine Erörterung dieser Probleme ver-geblich suchen. Dieser Mangel ist die notwendige Folge der rein juristischen Be-trachtungsweise Knapps.. Schon an anderen Stellen war darauf hinzuweisen, daßbei dieser Behandlung die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, die für eine Erfassung desGeldwesens nicht minder wichtig und wesentlich, sind wie die juristischen, gänzlichausgeschaltet werden. Am schärfsten muß das in Erscheinung treten bei der Be-handlung des Wertproblems, das seiner Natur nach ein wirtschaftliches Problem ist.Knapp kennt das Geld nur als „Geschöpf der Rechtsordnung", d. h. als ein durchRechtssätze geordnetes Erfüllungsmittel für Geldschulden. Infolgedessen kennt ernur eine historisch definierte „Geltung" des Geldes, nicht einen sich wirtschaftlichbestimmenden „Wert".
Knapp geht soweit, daß er geradezu die Existenz des Wertproblems im Geldebestreitet, und zwar mit folgender Argumentation j damit die Vorstellung vom Wertedeutlich werde, müsse jedesmal ein Vergleichsgut genannt sein. „Wenn das Ver-gleichsgut nicht ausdrücklich genannt ist, dann bedeutet der Wert einer Sache stetsden ,!ytrischen Wert', das ist der Wert, der sich durch Vergleich mit dem allgemein