526 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldvei'3orgnng nnd Geldwert.
maßfunktion für das Geld die Notwendigkeit eines eigenen Wertes in-volviere oder nicht. So schreibt Knies 1 ):
„Es ist eine naturgesetzliche Notwendigkeit, daß man zur Messung-,d. h. zur Feststellung des quantitativen Verhältnisses in irgend einemquantitativ bestimmbaren Objekte, nur einen solchen Gegenstand alsMeßwerkzeug, als Meßmittel verwenden kann, welcher selbst dasjenige,was gemessen werden soll, in einem speziellen Quantum besitzt; eswird dann das in betreff des zu messenden Objektes unbekannte Quan-tum durch Verwendung des bekannten Quantums in dem artgleichenMeßwerkzeug ermittelt." Eine Längenerstreckung lasse sich nur durchein Meßmittel bestimmen, welches selbst Länge hat, wie der Fuß, derSchritt, der Meterstab usw.; eine Flächenausdehnung nur durch eineFläche, wie den Quadratfuß oder das Quadratmeter usw. Es könnewohl sein, daß die wörtliche Form irgend einer Aussage bezüglicheines Größenverhältnisses im "Widerspruch mit jenem Satze stehe, aberstets werde eine kurze Überlegung zur Auflösung des scheinbarenWiderspruchs genügen ; so z. B. wenn man eine räumliche Entfernungnach einer Zeitlänge, z. R. nach „Stunden" oder „Marschtagen" an-gebe, oder wenn man umgekehrt die Zeit nach dem Eaume messe, dender Uhrzeiger durchläuft; nach dem wahren Sachverhalte sei nichtsanderes gemessen worden, als im ersten Falle eine Längenerstreckungdurch ein Längenmaß von Schritten, von denen eine bestimmte An-zahl während einer Stunde oder eines Tages nach einander zu zählenwaren, im zweiten Falle eine Zeitdauer durch eine Zeitlänge vonMinuten oder Stunden, während deren Verlauf sich der Uhrzeiger voneinem Striche des Zifferblattes zu einem anderen bewegt. „Es stehtdeshalb ebenso unumstößlich fest, daß, wenn und soweit überhauptdas besondere Quantum wirtschaftlichen Wertes, welches diekonkreten Güter umschließen, geschätzt und bemessen werden kannund soll, dies nur mittels eines Gegenstandes möglich ist, der selbstwirtschaftlichen Wert hat, selbst ein wirtschaftliches Gut ist."
Diese anscheinend durchschlagende Argumentation hat zur Vor-aussetzung eine Auffassung von der „Wertmaßfunktion" des Geldes,die oben eingehend zurückgewiesen worden ist (II. Buch, 3. Kapitel§ 5). Das Geld dient eben nicht, nach Analogie der Meßinstrumente,zur Ermittelung eines objektiv feststehenden, von den Waren um-schlossenen „Wertquantums", es ist vielmehr nur der aus den tatsäch-lich sich vollziehenden Tauschvorgängen resultierende allgemeine Wert-ausdruck für die übrigen Tauschgütei.
Ehe wir jedoch in die Erörterung der sich hieraus ergebendenFolgerungen eintreten, ist ein auf den gleichen Voraussetzungen hin-
1) A. a. 0. S. 147.