12. Kapitel. Der Geldwert. § 1.
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liehe "Ware Platz greife, während das Geld selbst nur das wesenloseZwischenglied für diesen Umsatz sei.
. Der Einwand findet in der Stellung, die das Geld in unsererWirtschaftsverfassung einnimmt, keinerlei Berechtigung. Wenn dasGeld nicht ein Gut an sich, sondern nur ein Zeichen oder eine An-weisung für wirkliche Güter wäre, so müßten gegen das Geld be-stimmte Güter in bestimmten Mengen von bestimmten Instanzen zuerhalten sein; denn eine Anweisung oder Stellvertretung oder Sym-bolisierung irgendwelcher Art ist nicht denkbar, ohne daß das Ange-wiesene, Vertretene oder Symbolisierte feststeht. Es wäre nun inder Tat rein theoretisch eine Verkehrsvermittelung denkbar, bei derdie Stelle des Geldes als Umsatzmittel durch Anweisungen auf Warenvertreten würde. Der oben besprochene Gedanke der „Tauschbank" ')beruht auf diesem Prinzip. Aber dieses Prinzip wird ja gerade vonseinen Vertretern dem in unserer Wirtschaftsordnung verwirklichtenPrinzip der Verkehrsvermittelung durch das Geld als etwas diametralVerschiedenes entgegengestellt, und das mit Eecht. 2 ) In dem Gelde
1) S. 281. • '
2) Koppel (a. a. 0. S. 85, S6) schreibt: „Nun hat aber Helfferich die Mög-lichkeit eines Funktionswertes geleugnet, wonach also im Geld lediglich eineAnweisung, ein Symbol, eine Vertretung anderer Dinge gegeben werden soll. Ertut diese Möglichkeit einfach ab mit dem Hinweis auf die ,Stellung, die das Geldin unserer Wirtschaftsordnung einnimmt'! Also weil das Geld heute eiD ,Ding ansich, ein Wert an sich' ist, ist es unmöglich, es zu einem Zwischenglied zumachen! Mit der Berufung auf die gerade bestehende Wirtschaftsordnung istaber noch niemals eine Theorie widerlegt worden, die sich mit anderen Möglich-keiten beschäftigt. Man kann derartige Versuche ignorieren, oder aber man mußihre Voraussetzungen als umealisierbar nachweisen, andernfalls helfen alle Polemikongegen ,Tauschbanken' und Anweisungen' nichts". — Diese Kritik ist mir ein will-kommener Anlaß, die oben stehenden Ausführungen zu unterstreichen und ins rechteLicht zu setzen. Die theoretische Möglichkeit einer von der bestehenden verschiedenenWirtschaftsordnung habe ich nirgends bestritten, und die theoretische Möglichkeiteiner Ersetzung des Geldes durch ein System von Anweisungen, wie es dem Ge-danken der „Tauschbank" zugrunde liegt, ist oben von mir ausdrücklich anerkanntworden. Ich behaupte nur in aller Bescheidenheit:
1. Daß das System der Tauschbank und der Verkehrsvermittelung durch An-weisungen auf Waren dem Prinzip der Verkehrsvermittelung durch das Geld dia-metral entgegengesetzt ist;
2. daß das der bloßen Anweisung auf Waren diametral entgegengesetzte Geldeinen integrierenden Bestandteil unserer bestehenden Wirtschaftsordnung bildet undnur im Zusammenhang mit dieser begriffen werden kann:
3. daß die Verwirklichung des theoretisch möglichen Systems der Tauschbankund der Verk ehrsvermittlnng durch bloße Anweisungen auf Waren innerhalb derbestehenden, auf der Arbeitsteilung, dem Privateigentum und dem Sclbstbe-stimmungsrechte der Individuen beruhenden Wirtschaftsordnung unmöglich ist, alsonur mit einer Änderung der Wirtschaftsordnung durchführbar i8t.