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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
534
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534 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.

erhält der einzelne ein Etwas, das ihm gegen niemanden einenzwingenden Anspruch auf eine andere Sache gibt und das, soweit esim Austausch gegen andere Dinge genommen wird, der freien Be-wertung in diesen anderen Dingen unterliegt, genau ebenso wie jedeWare, die gegen eine andere umgesetzt wird. Daß gegen Geld inunserer Wirtschaftsordnung im allgemeinen alle veräußerlichen Dingetatsächlich erhältlich sind, ist gegenüber den Waren, die für denAbsatz auf dem Markte hergestellt werden, nur ein Unterschied desGrades, nicht ein Unterschied in der Art. Ebenso wie das Geld vor-wiegend genommen wird, um andere Dinge damit zu beschaffen,ebenso werden die Waren in unserer Wirtschaftsordnung hergestellt,um zur Erwerbung der von den Einzelwirtschaften eigentlich be-nötigten Dinge zu dienen. Wenn man die Anweisung des Inhaltesentkleidet, daß sie einen bestimmten Anspruch an bestimmte Personenund auf bestimmte Sachen gibt, und ihr nur den Inhalt läßt, daß siezur Beschaffung unbestimmter Sachen in unbestimmten Quantitätenund von unbestimmten Personen dient, dann wird uicht nur das Geld,sondern jede Ware, die auf den Markt gebracht wird, eine Anweisung.Bei dieser Definition des Begriffs Anweisung bleiben aber nur zweiKonsequenzen: entweder muß den sämtlichen Waren, die auf denMarkt kommen, die selbständige Wertqualität abgesprochen werden,oder man muß auch denAnweisungen" in dem besprochenen weiterenSinne die Möglichkeit einer selbständigen Wertqualität zugestehen.Wenn man aber dem Sinn der Worte nicht Gewalt antun und dieGrenzen der Begriffe nicht verwischen will, so wird man daran fest-halten müssen, daß eine Anweisung nur einen nach den bezeichnetenRichtungen hin bestimmten Inhalt haben kann, daß eine Anweisunginfolgedessen nicht in veränderlichen Verhältnissen gegen die ange-wiesenen Dinge umgesetzt werden kann, daß vielmehr, wo eine ver-änderliche Bewertung bei einem Umsätze stattfindet, der von einanderunabhängige Wertcharakter der umgesetzten Objekte eine unerläßlicheVoraussetzung ist. Das Geld als solches ist mithin nicht eine Anweisungauf irgendwelche Wertgegenstände, sondern es ist selbst ein Wert-gegenstand.

Das schließt natürlich nicht aus, daß innerhalb einer gegebenenGeld Verfassung einzelne Geldsorten den Charakter von Anweisungenhaben können, wie etwa die Banknoten; aber solche Geld darstellendenAnweisungen sind stets Anweisungen auf andere Geldsorten, dieeinen selbständigen Wert besitzen. Ferner präjudiziert diese Fest-stellung in keiner Weise die Untersuchung der besonderen Bedin-gungen und Voraussetzungen, auf welchen die Wertqualität bei demGelde und bei den übrigen Verkehrsobjekten beruht.