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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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12. Kapitel. Der Geldwert. § 2.

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§ 2. Substanzwert und Funktiouswert des Geldes. 1 )

Die Feststellung, daß das Geld seinem Wesen nach Wertqualitätbesitzen muß, leitet uns auf die weitere Frage hin, welcher Art derWert des Geldes ist. Die hier zu entscheidende Frage, ob nur einan sich wertvoller Stoff" Geld sein oder ob das Geld als solchesohne die Grundlage eines stofflichen Wertes gedacht werden könne,ist häufig genug mit dem im vorigen Paragraphen dieses Kapitelsbehandelten Probleme der Erforderlichkeit der Wertqualität für dasGeld zusammengeworfen worden, und dadurch ist ein gutes StückUnklarheit in die Diskussion über die beiden auseinander zu haltendenFragen hineingetragen worden. Die Ansicht, daß die Wertqualitäteine integrierende Eigenschaft des Geldes ist, steht und fällt keines-wegs mit der weitergehenden Auffassung, daß das Geld die Wert-qualität nur von eineman sich wertvollen Stoffe" herleiten könne,oder wie man es ausgedrückt hat daß der Wert des Geldesein Substanzwert sein müsse; ebenso wenig muß die Beobachtung,daß es Geld ohne stoffliche Wertgrundlage gibt, mit Notwendigkeitzu dem Schlüsse führen, daß das Geld der Wertqualität entbehrenkönne; vielmehr bleibt die Möglichkeit offen, daß für den Wert desGeldes eine andere Grundlage nachgewiesen wird als der Wert desGeldstoffes. Gegenüber der früher vorwiegend vertretenen Auffassungvon der Notwendigkeit des Substanzwertes des Geldes hat die Be-obachtung der modernen Gebilde derfreien Währungen", sowohl derPapierwährungen als auch der Währungen mit gesperrter Prägungdes ursprünglichen Währungsmetalls, immer mehr der Erkenntniszum Durchbruche verholfen, daß der Wert des Geldes unter be-stimmten Voraussetzungen unabhängig von dem Werte irgend einesGeldstoffes für sich bestehen kann. Sowohl im geschichtlichen Teile,als auch in dem Abschnitte über die Geldverfassung haben wir Systemekennengelernt, bei welchen der Wert des Geldes nicht durch seinenStoff gegeben ist, sich auch nicht im Wege eines Kreditverhältnissesvon einem wertvollen Stoffe ableitet, sondern einzig und allein daraufberrht, daß die zu Geld erklärten Münzen oder Scheine für dieVerrichtung der volkswirtschaftlich unentbehrlichen Geldfunktionenprivilegiert sind. Wenn bei der Papierwährung der Stoff, aus demdas Geld besteht, wertlos ist, wenn ferner die Papierscheine keinerleiForderungsrecht auf einen wertvollen Stoff enthalten, so bat doch dasPapiergeld, solange es im Austausche gegen irgendwelche anderen Ver-kehrsobjekte genommen wird, einen im Verhä 1 "nisse zu allen übrigen

1) Vgl. zu diesem Paragraphen außer Simmel, Philosophie des Geldes, II. Ka-pitel, auch Otto Heyn, Papierwährung- mit Goldreserve für den Auslandsverkehr.1894, sowieIrrtümer auf dem Gebiete des Geldwesens". 1900.