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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
538
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638 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.

Organisation von Gesellschaft und Volkswirtschaft; das ist z. B. derFall, wenn eine Person oder eine Körperschaft das Monopol der Her-stellung oder des Besitzes von Objekten hat, die für andere Gegenstand einesBedürfnisses sind; diese anderen werden sich zur Erlangung der benötig-ten Dinge zu Gegenleistungen verstehen müssen; an die Stelle der natür-lichen Schwierigkeit der Beschaffung oder zu dieser hinzu tritt mithineine in der Gesellschaftsordnung begründete, eine soziale Schwierigkeit,die geeignet ist, den betreifenden Objekten einen Wert zu verleihenoder ihren Wert zu steigern. Beim Gelde ist dieser Fall offenbar inder ausgesprochensten Weise gegeben. Der Staat hat in unsererRechtsordnung die ausschließliche Befugnis der Herstellung derjenigenMünzen und Scheine, denen die Eigenschaft als Geld zukommt. DerEinzelne kann vom Staate das Geld nur erlangen, indem er etwasdafür gibt oder leistet. Der Staat ist mithin an sich zweifellos in derLage, für sein Geld, auch wenn die natürlichen Schwierigkeiten seinerErlangung (seineProduktionskosten") nahezu gleich null sind, durchAusnutzung seines Geldherstellungsmonopols ein künstliches Be-schaffungshindernis zu errichten und ihm damit die zweite Voraus-setzung des wirtschaftlichen Wertes zu sichern.

Der anscheinend prinzipielle Gegensatz von Geld mit Substanz-wert und Geld mit bloßem Funktionswert löst sich auf Grund dieserAusführungen dahin auf:

Der Wert beider Arten von Geld beruht auf den zwei kardinalenVoraussetzungen eines jeden wirtschaftlichen Wertes, auf der Eignungzur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse und auf der Schwierigkeitder Erlangung. Es bleibt nur der Gradunterschied, daß das Geldmit bloßemFunktionswert" seiner Beschaffenheit nach nur die Diensteals Geld zu leisten imstande isi, während bei dem Gelde mit sogenanntemSubstanzwert" der Geldstoff auch zur Befriedigung anderer Bedürf-nisse Verwendung finden kann.

Immerhin kann man dieser Erklärung entgegenhalten, es sei einepetitio principii, daß ein zu keinem anderen Zwecke brauchbarer Stoffüberhaupt die Funktion als Geld verrichten könne. Dieser Einwandist in gewisser Beziehung nicht unberechtigt; denn zwischen dem Geldeund allen übrigen wirtschaftlichen Gütern besteht folgender Unter-schied : bei den letzteren ist die Fähigkeit, Mittel zur Befriedigungeines Bedürfnisses zu sein, lediglich eine Voraussetzung des Wertes,nicht aber ist umgekehrt die Tatsache, daß ihnen infolge derSchwierigkeit der Beschaffung wirklich ein Wert zukommt einWert, der sich darin äußert, daß diese Dinge im Austausch gegenandere wertvolle Objekte gegeben und genommen werden, Voraus-setzung ihrer Nützlichkeit; das Wasser dient zur Stillung des Durstesganz unabhängig davon, ob es infolge seiner Knappheit und schwie-

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