540 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.
der Geldliersteilung als selbständige Wertgrundlage zu dienen. WerZahlungen zu leisten hat, braucht nichts danach zu fragen, ob dieSache, in der er kraft Rechtens Zahlung leisten kann, zu irgend einemanderen Zwecke brauchbar ist. Die Funktion als Mittel zur Erfüllungeiner bereits bestehenden Zahlungsverpflichtung ist mithin eine vonallen anderen Brauchbarkeiten unabhängige Nutzwirkung, die solangedie lediglich als Zahlungsmittel brauchbare Sache von dem Zahlungs-verpflichteten nur unter Überwindung von Schwierigkeiten beschafftwerden kann — eine Voraussetzung, die bei beschränkter Ausgabezutrifft —, ausreichend ist, um dieser Sache einen Wert zu verleihen.Auf Grund dieses rein aus der gesetzlichen Zahlungskraft erwachsenenWertes kann die Sache dann auch als Tauschmittel und in allen übrigenGeldfunktionen Verwendung finden. Historisch freilich muß das Geldentstanden sein, ehe auf Geld lautende Zahlungsverpflichtungen unddamit die Grundlage für ein Geld, das nur als Geld eine Brauchbar-keit darstellt, entstehen konnte. Die Entstehung des Geldes mußtedeshalb in der geschilderten Weise mit der Verwendung von Gebrauchs-gütern als Tausch- und Zahlungsmittel usw. beginnen. Sobald abereinmal in einem späteren Stadium der Geldentwicklung auf Geldlautende Zahlungsverpflichtungen gegeben sind, sobald der Staat sichdie Bestimmungen über die Erfüllung von Geldschulden und die Her-stellung des Geldes selbst vorbehalten hat, ist die logische und prak-tische Möglichkeit der Schaffung von Geld gegeben, das lediglich alsGeld Brauchbarkeit und Wert besitzt.')
Diese Möglichkeit liegt naturgemäß in einem um so höherenGrade vor, je mehr infolge der Entwicklung des Kreditverkehrs dieZahlungsverpflichtungen sich ausdehnen und die Funktion des Geldesals Erfüllungsmittel für Zahlungsverpflichtungen gegenüber den derEinwirkung der Gesetzgebung entzogenen Funktionen als Mittel derfreiwilligen Übertragung (namentlich als Tauschmittel) an Bedeutunggewinnt, je mehr ferner die staatliche Organisation sich verfeinertund mit ihren Wirkungen die wirtschaftlichen Beziehungen der In-dividuen durchdringt. Aber die geschilderte Möglichkeit ist gleich-wohl auf keiner Entwicklungsstufe von Staat und Volkswirtschafteine unbedingte. Der lebendige Verkehr kann ihr vielmehr die Vor-aussetzungen nehmen, wenn das Geld, das ihm der Staat liefert, seinenBedürfnissen nicht entspricht. Wenn der Staat nicht durch eine klugeHandhabung seines Monopols der Geldherstellung für sein aus einem
1) Diese Auffassung deckt sich mit derjenigen Knapps, der (a. a. 0. S. 46) wiefolgt formuliert: „Früher mußte man die Werteinheit real definioren; daraus er-gaben sich Schulden in Werteinheiten; jetzt kennt man Schulden in früherenWerteinheiten, und auf Grund dieser Schulden wird die Werteinheit definiert, nichtmehr real, sondern historisch".