12. Kapitel. Der Geldwert. § 4.
553
Dadurch daß die frei ausprägbaren Edelmetalle ohne weiteres imWege der freien Ausprägung in Geld verwandelt werden können, wirdzunächst die Wirkung hervorgerufen, daß der Wert der Edelmetallenicht mehr ausschließlich auf ihrer Brauchbarkeit zur Herstellung vonSchmucksachen, kostbaren Geräten usw beruht, sondern zu einemsehr erheblichen Teile auch auf ihrer Verwendbarkeit als Geld. DieWesensgleichheit des sogenannten „Substanzwertes" und des „Funktions-wertes" des Geldes tritt hier mit besonderer Deutlichkeit darin in Er-scheinung, daß im Falle der freien Prägung der Wert der Geldsubstanz(des Währungsmetalles) selbst mit bedingt ist durch die Verwendbarkeitdieser Substanz in der Funktion als Geld. Alles Edelmetall, dasmonetäre Zwecke erfüllt, ist der Verwendung zu Gebrauchszwecken ent-zogen, nicht dauernd und unwiderruflich, aber doch für die Zeit seinerVerwendung zu Geldzwecken. Wenn der ganze gewaltige Bestand anEdelmetall, der heute als Geld funktioniert, in seiner Funktion alsGeld in irgend einer Weise ersetzt und der industriellen Verwendungzugeführt werden könnte, so würde mit dieser Beschränkung der Ver-wendbarkeit eine beträchtliche Verringerung des Wertes der Edel-metalle herbeigeführt werden; beim Silber hat die Entwicklung derletzten Jahrzehnte hinreichend Gelegenheit gegeben, die Wirkungeneiner Beschränkung der monetären Verwendbarkeit auf den Wert desEdelmetalls zu beobachten.
Während nun auf der einen Seite der Wert eines frei auspräg-baren Metalls in so erheblichem Umfange durch die Verwendbarkeit zuGeldzwecken mit bedingt ist, setzt die freie Prägung auf der anderenSeite den Wert des gemünzten Geldes in eine feste Verbindung mitdem Werte seines Metallgehaltes. Indem der Staat sich bereit erklärt,jedes beliebige Quantum Gold für den Einlieferer unentgeltlich odergegen eine geringe Gebühr in Goldmünzen auszuprägen, limitierter die Schwierigkeit der Beschaffung von Goldmünzen auf dieSchwierigkeit der Beschaffung des in ihnen bestimmungsgemäß ent-haltenen Goldquantums 1 ) zuzüglich der eventuell festgesetzten Präge-gebühr und der sonstigen mit der Ausprägung etwa verbundenenKosten (Zinsverlust usw.). Der Wert des Goldes in Geldform kannmithin den Wert des Barrengoldes nur um minimale Differenzen über-steigen, während andrerseits der Wert der Goldmünzen natürlichnicht geringer sein kann als der Wert des in ihnen effektiv enthal-tenen Goldes.
Da bei freier Ausprägbarkeit des Goldes jede Nachfrage nach Gelddurch die Beschaffung von Gold befriedigt werden kann, wirken alleden Wert des Geldes beeinflussenden Faktoren auf den Wert des Goldes