556 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.
möglicbkeiten und durch die Gesamtheit der Goldversorgung bestimmtwird, ebenso verhält es sich hinsichtlich des Silbers und der anderenGeldstoffe. Der Staat, der Gold und Silber für frei ausprägbar er-klärt und den Gold- und Silbermünzen gesetzliche Zahlungskraft zueinem bestimmten Nennwertverhältnisse und gegenseitige Vertretbarkeitzu diesem Verhältnisse beilegt, trifft zwar eine Bestimmung über dieNützlichkeit und Verwendbarkeit beider Edelmetalle, aber diese Be-stimmung erstreckt sich nur auf die Verwendbarkeit zu einem ganzbestimmten Zwecke, nicht auf die Gesamtheit der Verwendungsmög-lichkeiten; andrerseits bleibt die Schwierigkeit der Beschaffung so-wohl von Gold als auch von Silber von irgendwelchen Bestimmungen,welche die monetäre Verwendbarkeit der beiden Metalle betreffen,gänzlich unberührt. Bei keinem der beiden Metalle kann mithin diestaatliche Gesetzgebung durch Bestimmungen über ihre freie Aus-prägung und die gesetzliche Zahlungskraft der aus ihnen hergestelltenMünzen einen beherrschenden Einfluß auch nur auf einen derbeiden Faktoren ausüben, durch welche die Höhe des Wertes bedingtist; die staatliche Münzgesetzgebung kann vielmehr lediglich in mehroder weniger weitgehendem Umfange auf den einen der wertbe-bestimmenden Faktoren — auf die Verwendbarkeit — einen modi-fizierenden Einfluß ausüben. Es ist aber klar, daß die Festlegungeines Wertverhältnisses zwischen zwei Gegenständen nur unter derVoraussetzung denkbar ist, daß entweder ihre Verwendungsmöglich-keit oder ihr Beschaffungswiderstand in eine volle gegenseitige Ab-hängigkeit gebracht wird.
In diesem Zusammenhange ist die theoretische Unmöglichkeit derDoppelwährung, deren praktische Undurchführbarkeit uns im histo-rischen Teile beschäftigt hat, begründet. Zweifellos vermag die Doppel-währung einen Einfluß auf das Wertverhältnis der beiden Edelmetalleauszuüben, indem sie deren Verwendbarkeit für einen bestimmtenZweck in eine feste Beziehung setzt. Der Einfluß müßte fernerzweifellos um so größer sein, je größer der Teil der Verwendbarkeitder Edelmetalle ist, der durch ihn berührt wird. Eine isolierte Doppel-währung trifft nur Bestimmung über die monetäre Verwendbarkeitvon -Gold und Silber für das eine bestimmte Land, nicht auch überdie monetäre Verwendbarkeit der beiden Metalle in anderen Ländern, undebensowenig über das gesamte Gebiet der industriellen Verwendung. Einevertragsmäßige, die wichtigsten Handelsstaaten umfassende Doppel-währung würde die monetäre Verwendbarkeit von Gold und Silberfür das ganze Vertragsgebiet in eine feste Beziehung setzen und da-mit einen weit größeren Teil der gesamten Verwendungsmöglichkeitbeider Metalle regeln. Wenn Frankreich und England Doppelwährungauf Grund der gleichen Wertrelation hätten, dann könnte ein in