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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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557
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12. Kapitel. Der Geldwert. § 4.

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Frankreich auftretender Bedarf an Zahlungsmitteln für England so-wohl mit Gold als auch mit Silber befriedigt werden; er könnte des-halb das in Frankreich bestehende Wertverhältnis zwischen den beidenMetallen nicht in derselben Weise stören, wie wenn England freiePrägung nur für Gold hätte und ein Geldbedarf für England mithinausschließlich durch Gold befriedigt werden müßte. Aber auch beieiner vertragsmäßigen Doppelwährung bliebe das weite Feld der in-dustriellen Verwendung und auf der anderen Seite die Schwierigkeitder Beschaffung beider Edelmetalle außerhalb des Einflusses der Münzgesetzgebung. y

Auch bei einem die Welt umfassenden bimetallistischen Systemeist mithin die Möglichkeit von Schwankungen des gegenseitigenWertverhältnisses von Silber und Gold keineswegs völlig ausge-schlossen.

Wenn nun bei freier Prägung für beide Metalle die Goldmünzenmit einem bestimmten Goldquantum, die Silbermünzen mit einem be-stimmten Silberquantum in eine feste Beziehung gesetzt werden, welchesist dann die Wirkung von Schwankungen im Wertverhältnisse derMetalle Gold und Silber auf das Geldwesen?

Entweder hat die Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft andie frei ausprägbaren Silber- und Goldmünzen tatsächlich die Wirkung,die bisher vorausgesetzt wurde, daß die monetäre Verwendbarkeiteines bestimmten Goldquantums vollkommen gleich ist der monetärenVerwendbarkeit eines bestimmten Silberquantums. Wenn nun aberfür einen bestimmten Zweck zwei verschiedene Güter in absolutgleicher Weise brauchbar sind, so findet da sich der Bedarf mitdem geringstmöglichen Opfer zu befriedigen sucht für diesen be-stimmten Zweck nur dasjenige Gut Verwendung, dessen Beschaffungam leichtesten ist. während das andere Gut denjenigen Verwendungenzugeführt wird, in welchen es durch das leichter beschaffbare Gutnicht ersetzt werden kann. In diesem Falle würde stets nur dasim Verhältnis zu der ihm beigelegten Geltung leichter beschaffbareMetall als Geld Verwendung finden.

Oder aber die Beilegung der gesetzlichen Zahlungskraft zu einembestimmten Nenn Wertverhältnisse an zwei aus verschiedenen Stoffenbestehende Geldsorten hat nicht eine unbedingte Wirkung auf dasWertverhältnis, in welchem beide Sorten als Geld Verwendung finden.In diesem Falle würden sich die Wertschwankungen zwischen Silberund Gold auf die frei ausprägbaren Gold- und Silbermünzen über-tragen können und müssen.

Dieser letztere Fall entspricht den tatsächlichen Verhältnissen.Wir haben oben gesehen, daß die Bestimmungen, durch welche derStaat bestimmten Gegenständen die Fähigkeit gibt, als Erfüllungs-