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trägen wie bei solchen privater Natur. Was liegt näher,als daß man sich bei Staats auftragen einesAbgeordneten versichert, der seinen Ein-fluß geltend machen kann gegenüber denmaßgebenden Kreise n."Heute ist das „demokratische und parlamentarische System",in dessen Zug eine solche Entwicklung zur politischenKorruption nach dem Geständnis des damals zur Ver-teidigung des Herrn Erzberger aufgestandenen Zentrumsblattesliegt, verwirklicht, und der also verteidigte Herr Erzberger istReichsfinanzminister und Stellvertreter des Ministerpäsidenten.Herr Erzberger wird heute die von seinem damaligen Verteidi-ger bekundete Auffassung laut ablehnen. Ich lasse deshalb anStelle anfechtbarer Auffassungen eine kleine, aber unanfechtbareund bezeichnende Tatsache sprechen:
Wenn ein Politiker es zuwege bringt, alsSchiedsrichter in Prozessen zwischen demReichsfiskus und einer privaten Gesellschaftzu entscheiden, die letzte Entscheidung zugun-sten der Gesellschaft am 24. Mai zu unterschrei-ben und sich am darauffolgenden 14. Juni, alsodrei Wochen später, in den mitstattlichen Tan-tiemen dotierten Aufsichtsrat dieser selbenGesellschaftwählenzulassen.soistvomStand-punktedergeschäftlichenundpolitischenWohl-an ständigkeit dieser Mann für mich erledigt.Ich würde einen solchen Mann nicht einen Tag als Prokuristenin meinem Geschäft behalten. Ich würde ihm jedenfalls niemalsauch nur den kleinsten Vertrauensanftrag in die Hand geben.
Herr Erzberger hat wirksam geholfen, das deutsche Volk indas Elend des Schmach friede ns zu führen. Dasdeutsche Volk und seine Vertretung hat das bisher hingenommen.Jetzt steht das deutsche Volk und seine Vertretung vor der Frage,ob es einen Mann von der Qualifikation des Herrn Erzbergermit den ausgedehnten Vollmachten, die dem Reichsfinanzministeraus den kommenden Steuergesetzen, erwachsen, über sein Ver-mögen schalten und walten lassen will.
Ich frage erneut: Soll das Deutsche Reich unddas deutsche Volk an dem Krebsschaden Erz-berger zugrunde gehen?