Die „freien Sachlieferungen" als Rettungsversuch 97
sehen, wie sich das Wiesbadener Abkommen in den Deutschland für1922 auszuerlegenden Zahlungsplan einfügen wird; vor allem istunklar, wie sich die von Frankreich in dem Wiesbadener Abkommeneingeräumte Priorität uud die von Deutschland gegenüber Frankreich übernommenen Bankierfunktionen hinsichtlich der größeren Hälfte derSachleistungen mit dem neuen Zahlungsplan werden vereinbaren lassen.Sicher scheint mir zu sein, daß Frankreich im Jahre 1922 aufgrunddes Wiesbadener Abkommens, also unter Beschränkung auf Zweckedes Wiederaufbaus, nicht in der Lage sein wird, auch nur annähernddie ihm zugesprochenen 950 Millionen Goldmark Sachleistungen ausDeutschland zu beziehen. Und in höchstem Maße zweifelhaft scheintmir, ob Frankreich dann für sich auf die Vorteile des neuen BerlinerAbkommens verzichten wird. Aber wie dem auch sei, — auch hierist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß die neueBerliner Vereinbarung als ein grundsätzliches Zugeständnis Deutsch-lands gewertet wird, auf das alle unsere Reparatiousgläubiger Ansprucherheben können, wenn es einmal einem von ihnen konzediert worden ist.
Freilich, der Einwand liegt nahe: was soll die deutsche Regierungtun angesichts der Tatsache, daß sie von jedem Zurückbleiben hinterder Summe der einmal angegebenen Sachleistungen eine Erhöhungder von ihr übernommenen Barverpflichtungen zu befürchten hat?
Das ist der Fluch der bösen Tat! Diese Regierung, die sichdem Londoner Ultimatum unterworfen, die seine „Erfüllung" zuihrem vornehmsten Programmpunkt gemacht hat, die in Wiesbaden um der „Erfüllung" willen Herrn Loncheur ins Garn gegangen ist,die trotz des Zusammenbruches der Erfülluugspolitik an der „Er-füllung" festhält, die jetzt wieder in ihrer Note vom 28. Januarunmögliche Goldzahlungen und ebenso unmögliche Sachleistungenauf sich genommen hat — was kann eine solche Regierung tun?Sie gleicht der Fliege im Spinnennetz, die sich mit allem Zerrenund Zappeln nur zu Tode verstrickt.
Die Berliner vorläufigen Vereinbarungen zwischen der Repara-tionskommission und der deutschen Regierung sind ein schlechtesVorzeichen für die endgültige Entscheidung der Reparationskommissionauf den deutscheu Stuudungsantrag. Was können wir bei einemsolchen Verhalten der Reichsregierung Gutes erhoffen? Können wirvon Engländern und Franzosen , Italienern und Belgiern erwarten,daß sie deutscher sind als die Deutschen ? Im besten Falle werdenuns auch jetzt wieder — diesesmal aufgrund eines kaum verschleierteneigenen Angebotes der deutschen Regierung Verpflichtungen auf-erlegt werden, deren krasse Uuersüllbarkeit im voraus feststeht. AufsNeue legen wir uns einen Strick um den Hals, den die Eutente-regierungen uach Belieben lockern oder zuziehen können.