Druckschrift 
Das Reichsnotopfer / Staatsminister Dr. Helfferich
Entstehung
Seite
18
Einzelbild herunterladen
 

18

Gegensatz zu seinem deutschen Konkürrenten durch dasReichs-notopfer" nicht vorbelastet sein wird.

Die Folgen, die sich aus der Verwandlung der Vermögens-abgabe in eine 30- bezw. 50jährige Vorbelastung des Einkommens er-geben, lassen sich erst voll ermessen, wenn man sich ein klares Bild 1von der Höhe der Vorbelastung gemacht hat. Die prozentuale Höheder Vorbelastung von Einkommen und Ertrag hängt ab: einmal vondem mit der 'Höhe des Vermögensstandes vom 31. Dezember 1919in starker Progression steigenden Satze derVermögensabgabe",dann von der Höhe der Rente, die das vorbelastete Vermögen ab-wirft. Um die Sache an einigen Beispielen klar zu machen:

Wer am 31. Dezember 1919 ein Vermögen von 200 000 Markbesitzt, dessen Vermögensabgabe berechnet sich auf 26 000 Mark;diese Abgabe entspricht einer dreißigjährigen gleichbleibenden Rentevon 1690 Mark. Wirft das Vermögen eine Rente von 5 v. H. (ab,also einen jährlichen Ertrag von 10000 Mark, so stellt sich dieBelastung dieses Einkommens auf 16,9 v. H. Gibt das Vermögeneinen Ertrag von 10 v. H., also 20 000 Mark jährlich, so stelltsich die Vorbelastung auf nur 8,45 v. H. Gibt das Vermögen einenErtrag von nur 3 v. H., so daß es einen Jahresertrag von nur6000 Mark abwirft, so stellt der alsReichsnotopfer" zu zahlendeJahresbetrag von 1690 Mark eine Vorbelastung von 28,17 v. H. dar.

Noch viel krasser sind die Unterschiede bei den größeren Ver-mögen. Auf ein Vermögen von 1 Million Mark entfällt eine Ab-gabe von 246 000 Mark; dem entspricht eine dreißigjährige Rentevon rund 16 000 Mark. Gibt das Vermögen einen Ertrag von5 v. H., also 50000 Mark jährlich; so stellt sich die dreißigjährigeVorbelastung auf 32 v. H. Gibt das Vermögen nur einen Ertrag,3 v. H., also 30000 Mark jährlich, oder sinkt es im Lauf derdreißig Jahre auf diesen Ertrag herab, so stellt sich die Vorbelastungauf 53i/2 v. H. des tatsächlichen Ertrags. Bei einem Vermögen,das eine Abgabe von 50 v. H. zu tragen hat etwas (über 7Millionen Mark stellt sich die Rechnung so, daß die Vorbe-lastung bei einer 5prozentigen Rentabilität 65 v. H. des Einkommensbeträgt und daß sie bei einer nur 3prozentigen Rentabilität um 8v. H. höher ist als das Einkommen!

Die starre Vorbelastung des Einkommens in einem, unter allenUmständen beträchtlichen, bei größeren Vermögen sogar außer-ordentlich höhen Ausmaß bleibt ich wiederhole das für die30 bezw. 50 Jahre bestehen, einerlei, wie sich die Vermögens- undBinkommensverhältnisse des Betroffenen in diesem 30- oder 50-