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Unser Gewerbe, unsere Industrie und unser Handel sind,wie die Dinge nun einmal liegen, um unter den durch denFriedensvertrag und der Revolution so maßlos erschwerten Ver-hältnisse durchzuhalten, den Weg zur Friedenswirtschaft zu findenund wieder hoch zu kommen, in besonderem Maß auf Kredit, vorallem auf ausländischen Kredit für den Bezug von Rohstoffen,Halbfabrikaten und Handelsartikeln aller Art angewiesen. Die Be-schaffung dieser Kredite wird ihnen durch die Konstruktion des„Reichsnotopfers" in geradezu brutaler und sinnwidriger Weise ver-schränkt.
Bei Grundbesitz soll die 50jährige Rente als öffent-liche Last in das Grundbuch eingetragen werden.Als öffentliche Last geht diese Rente allen übri-gen Forderungen, auch den ersten Hypothekenvor. Angesichts des hohen Betrags, den die als öffentliche Lasteinzutragende Rente schon bei mittleren Vermögen erreicht, kann mansich die Wirkungen ausmalen. Insbesondere beim Großgrundbesitz,bei denen der Kapitalbetrag der Rente 50 v. H. des „gemeinenWertes" des Grundstückes erreicht und übersteigt, aber auch schonbei dem mittleren Besitz muß die EinsChiebung dieserRente vor die erste Hypothek der Landschaft odereines anderen Pfandbriefinstituts geradezu verhängnis-voll wirken. Betroffen werden nicht nur die abgabepflichtigen Grund-besitzer, sondern auch das Pfandbrief-Institut und" die Hypotheken-banken, die Pfandbriefinhaber, die sonstigen Hypothekengläubiger,vor allem die Inhaber nachstelliger Hypotheken, die einfach hintenherunter fallen!
So geht es also nicht! Der Gedanke, eine hohe Ver-mögensabgabe nach dem heutigen Stand der durch die Friedens-bedingungen und die Revolution in ihrer Substanz und ihrem Ertragmehr denn je ins Ungewisse gestellten Vermögen in der Form zuerheben, daß die Entrichtung der Abgabe auf 30 oder gar 50Jahre in gleichmäßigen, von der tatsächlichen Gestaltung der Ver-mögens- und Einkommensverhältnissen des Abgabepflichtigen un-abhängige« Raten erteilt wird, — dieser Gedanke erweist sich alsAbsurdität.
Wenn überhaupt eine Vermögensabgabe in so höhen Sätzenerhoben werden soll, daß die Verteilung der Einziehung auf einenlängeren Zeitraum in Rücksicht auf die Notwendigkeit der Er-haltung der Betriebseinheiten und damit auf unser volkswirtschaft-liches Leben nötig wird, dann muß; die sich hieraus ergebendeVorbelastung des Einkommens derjenigen Personen, die im Jahre