Druckschrift 
Das Buch von der Ehe / Francesco Barbaro.
(Deutsch von Percy Gothein)
Entstehung
Seite
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III VON WELCHER HERKUNFT

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Leistung und Wachsamkeit sichtbar wird, so wird nicht nur ihnen,sondern auch ihren Kindern nach Maßgabe ihrer Verdienste oder Auf-wendungen das Empfangene an Besitz oder Ehre wieder erstattet.Einigen wird das Bürgerrecht und der ehrenvollste Platz in der Bürger-schaft eingeräumt. Dies ist insofern gesagt, daß feststehe: Eltern werdenihren Kindern zu Nutz und Zierde. Und nicht nur von den Vätern gesagtsollst du es verstehen, sondern auch von den Müttern, deren Tugend undVerdienst den Kindern häufig bei der Nachwelt die größte Gunst ein-gebracht hat. Vielen war auch das Mißgeschick einer unadligen Herkunftein solches Hemmnis, daß sie weder die Schranken des Adels zu durch-brechen noch aus der Dunkelheit ihrer Vorfahren zum Licht empor-zusteigen vermochten, denn neuen Männern ist stets die Scheelsucht imWege: die Hunde bellen nach dem alten Sprichwort den Fremden vonhinten, von vorne und neben wild und grimmig an, aber denen vom Haussind sie umgänglich. Halten wir also von beiden Seiten die Würde desGeschlechts fest und geben sie unsern Kindern mit. Ist auch alles übrigeunsicher, hinfällig und dem Untergang verfallen, so kann sie, an festenWurzeln haftend und durch keine Gewalt zu verderben, niemals insWanken gebracht werden. Doch möchte ich deswegen nicht das Urteilderer billigen, die bei bescheidener Abkunft die adeligsten Frauen aus-suchen. Die können wir am passendsten denen vergleichen, die auf die zuhohen Kamele nicht aufspringen können und deshalb nach syrischemBrauche diese Tiere anlernen, das Knie zu beugen und sich nieder-zulegen 04 , denn solche machen, indes sie auf keine Weise größer werden,damit ihre Frauen niedriger. Wir werden also die Ehe am liebstenloben, durch die wir selber an Ehren zunehmen und die unsre Kinderangesehener und mächtiger macht. Hieraus kann man abnehmen, hatdie alte römische Sitte ihren Ursprung, nach der verboten war, verwandt-schafdich nahestehende Frauen zu heiraten, damit nicht die Liebe, wo-mit uns das Recht der Verschwägerung bindet, in allzu engen Grenzengehalten werde und man die Nachkommen vieler Förderungen gleich-sam beraube, die uns der Eifer von Verwandten gewährt 65 . Hinzu trittdie Bindung der Geschlechter untereinander, wobei die Bürgerschaftdurch derartige Verwandtschaften wie durch ein Geflecht enger zu-sammengeknüpft wird. Aber jene Pest und Verderbnis des Römischen