Druckschrift 
Das Buch von der Ehe / Francesco Barbaro.
(Deutsch von Percy Gothein)
Entstehung
Seite
67
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VII VON DER REGELUNG DES BEILAGERS

lichste sein werde 70 . So mögen auch die Herrinnen trunksüchtige Mägdegenauer beobachten, daß sie merken, wovor sie sich selbst am meisten 2uhüten haben. Ob nämlich auch, wie Homer sagt:

Mächtige kraft verleihe der wein ermüdeten leibern 71 ,so macht er doch, unmäßig genossen, den Geist blöd und übergibt dieSinne entkräftet dem Greisenalter. Denn das Übermaß an Hitze bewirkt,daß jene Wärme, die uns von Natur zugeteilt ist, durch die heftigere Kraftüberwunden nicht rechtzeitig, sondern vorschnell aufgezehrt wird. Wiesehr auch zur Erfassung der Dinge dieser schwere und verworrene Dunsthinderlich ist, liegt vor Augen, da solche doch weder etwas zu erratentaugen, noch beweisen oder widerlegen oder erörtern können. Wozu soviel ? Haben doch Dichter ersonnen, aus dieser Ursache am ehesten seienso manche Menschen zu Säuen, Eseln, Löwen geworden. Dies zu ver-meiden, wird man um so achtsamer sich hüten müssen, weil die Frauendurch Langsamkeit des Geistes und Entlastung von großen Geschäften(wie uns Aristoteles bezeugt 72 ) eher zu dergleichen Lastern neigen. Auchden Kindern, auf die all das größtenteils zu übertragen ist, wird dieMäßigkeit in Art und Leben der Mutter förderlich sein. Nicht abwegigsagte daher Diogenes, als er ein trunkenes Knäblein erblickte: Dichhaben berauschte Eltern gezeugt 73 .

Wieviel für die zur Welt Gekommenen die Erziehung einer enthaltsamenMutter vermag, wollen wir bald erörtern. Wir müssen daher unsereFrauen erinnern und mahnen, daß sie der Natur folgen und die Lüste, inderen Reiche die Tugend schlechterdings nicht standhalten kann, geringachten und verwerfen. Auch mögen sie eher den schlichten Tisch derLucretia als die verschwenderischen Wonnen der Tarquinius-Töchter 74und der Cleopatra billigen und nachahmen. So wird für ihre eigeneWürde und für die Söhne, denen sie alles schuldig sind, gesorgt sein.Nun werden wir der Ordnung nach kurz vom Beischlaf handeln.

VII VON DER REGELUNG DES BEILAGERS

DERART LIEGEN IN DER TAT DIE DINGE, DASS GANZ WIEfür Speise und Trank Gesetze, so auch für den Beischlaf irgendeineRegel aufgestellt werden muß. Folgt doch die Begattung dem Fug der

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