Druckschrift 
Die Friedensbedingungen : ein Wort an das deutsche Volk / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
8
Einzelbild herunterladen
 

8

Der Freistaat wird dem polnischen Zollgebiet einge-gliedert.

Polen hat ohne irgendwelche Einschränkung die freieBenutzung und den Betrieb der Wasserstraßen, Docks,Binnenhäfen, Kais usw., außerdem das Recht, diese An-lagen nach Belieben auszubauen; ferner die Kontrolle undVerwaltung der Weichsel , der sämtlichen innerhalb derGrenzen des Freistaates befindlichen Eisenbahnen, sowiedie Überwachung und Verwaltung der Post, Telegraphen-und Telephonverbindungen zwischen Polen und demDanziger Hafen .

Die im Gebiet des Freistaates ansässigen Reichsange-hörigen, nicht etwa auch die dort ansässigen Polen ^ ver-lieren ohne weiteres ihre Nationalität und werden Bürgerdes Freistaates; sie können für die deutsche Reichsange-hörigkeit optieren, müssen aber dann nach Deutschland auswandern, während die polnischen Staatsangehörigenselbstverständlich in diesem neuen Freistaat unbehelligtbleiben. -

Dieser sogenannteFreistaat" ist also eine Form ohnejeden Inhalt. Er ist eine Maske für das Gesicht derAnnexion. In Wirklichkeit wird Danzig mit seinem Gebietden Polen genau ebenso ausgeliefert wie durch eineformelle Abtretung. Von den übrigen dem polnischenStaate zugeschlagenen Deutschen werden sich die Danzigernur dadurch unterscheiden, daß sie gegenüber der ihnenaufgedrängten Staatsgewalt gänzlich rechtlos sind und nicht,einmal im Wege der Wahlen zur Volksvertretung des polni-nischen Staates einen bescheidenen Einfluß auf ihre Ge-schicke ausüben können.

Das Saargebiet.

Wie im Osten, so im Westen I

Die Franzosen haben von Beginn des Krieges an ihrebegehrlichen Augen nicht nur auf Elsaß-Lothringen, sondernauch auf das S a a r g e b i e t, ja auf das ganze linke