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Die Friedensbedingungen : ein Wort an das deutsche Volk / von Karl Helfferich
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Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schädenverantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Re-gierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges,der ihnen durch Deutschland und seine Verbündeten auf-gezwungen wurde, erlitten haben."

Zwar erkennen die alliierten und assoziierten Regie-rungen ausdrücklich an, daß die Hilfsmittel Deutschlands nicht ausreichen, um die volle Wiedergutmachung allerdieser Verluste und Schäden zu gewährleisten. Aber sieverlangen und Deutschland soll sich verpflichten, alleSchäden wieder gutzumachen, die ihre Zivilbevölkerungdurch Kriegshandlungen beider kriegführender Gruppen zuLand, zu Wasser und in der Luft an ihrer Person oderihrem Eigentum, wo immer es auch sei, erlitten haben.Dazu gehört nach der Erläuterung derFriedensbedin-gungen" auch die Beeinträchtigung der Gesundheit, Ar-beitsfähigkeit und Ehre durch irgendwelche MaßnahmenDeutschlands und seiner Verbündeten, sowie die Schäden aufGrund einer nicht angemessenen Vergütung für die derZivilbevölkerung von Deutschland oder seinen Verbündetenauferlegten Arbeitsleistungen; ferner alle Schäden, diedurch jede Art schlechter Behandlung von Kriegsgefan-genen verursacht sind; weiter alle Pensionen und ähnlicheVergütungen an die militärischen Opfer des Krieges undderen Hinterbliebenen, ein Betrag, der nach der Schätzungdes Reichsfinanzministers Dernburg allein zehn MilliardenMark jährlich erreichen kann; ebenso die Kosten derUnterstützung von Kriegsgefangenen und ihren Angehörigensowie der Unterstützung der Familien der Kriegsteil-nehmer. Außerdem sollen wir wiedergutmachen alleSchäden, die dem Eigentum der alliierten und assoziiertenMächte selbst, außer an Werten und Material von Armeeund Marine, infolge von irgendwelchen Kriegshandlungenzugefügt worden sind; schließlich die Schäden durch Kon-tributionen, Geldstrafen oder ähnliche Beitreibungen, dievon Deutschland oder seinen Verbündeten der Zivilbevölke-rung auferlegt worden sind.