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Neben diesen „Wiedergutmachungen" soll uns eineReihe weiterer Leistungen aufgebürdet werden.
So hat Deutschland die gesamten Vorschüsse, die vonunseren Feinden während des Krieges an Belgien gewährtworden sind, also die gesamten Kriegskosten Belgiens , zu-rückzuzahlen.
Ferner hat Deutschland alle seine Forderungen aus'Kriegsvorschüssen an Österreich-Ungarn, Bulgarien und dieTürkei an seine Feinde abzutreten, ein Betrag, der allein10 Milliarden Mark übersteigt; dagegen hat es alle seine aus.den Finanztransaktionen mit seinen Verbündeten entstan-denen und noch nicht beglichenen Verpflichtungen zu Hän-den seiner Feinde zu erfüllen.
Das gesamte Eigentum des Reichs und der Einzel-staaten sowie des Kaisers und der deutschen Bundesfürstenin Elsaß-Lothringen, den an Belgien abzutretenden rheini-schen Gebieten und in den deutschen Kolonien soll ohnejede Gegenleistung oder Verrechnung an unsere Feindeabgetreten werden.
Außerdem hat die deutsche Regierung bereits währenddea Waffenstillstandes die Verpflichtung übernommen, die inBelgien umlaufenden Reichsbanknoten und Darlehnskassen-scheine zum Wert von 1,25 Frank für die Mark einzulösen.Diese Verpflichtung hat zu einer Verschiebung unerhörtenUmfangs von deutschem Papiergeld nach Belgien geführt,so daß sich der einzulösende Betrag auf 7 Milliarden Markbeziffert. Zum heutigen Kurs der Mark erfordert die An-schaffung des hierfür zu zahlenden Betrags von 8% Mil-liarden Frank einen Betrag von rund 20 Milliarden Mark,so daß allein diese Verpflichtung das Deutsche Reich miteinem Verlust von 13 Milliarden Mark belastet.
Schließlich sollen die gesamten Kosten der militäri-schen Besetzung deutscher Gebiete zu unseren Lasten gehen.
Dies alles und noch einiges andere kommt zu der unszugedachten Entschädigung aus dem Titel der „Wiedergut-machung" hinzu.