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Ungnade ausgeliefert. Die Kommission ist der Konkursver-walter Deutschlands .
Der Blankowechsel.
Spätestens am 1. Mai 1921 wird die Kommission derdeutschen Regierung den Gesamtbetrag der von ihr zu er-stattenden Schäden bekanntgeben. Da Deutschland keinMittel gegeben ist, diesen Betrag anzufechten, verpflichtetsich Deutschland mit der Unterzeichnung der Friedens-bedingungen, den unbekannten Betrag, den die Kommissionnach zwei Jahren über uns verhängen wird, im voraus an-zuerkennen. Deutschland soll also einen Blankowechselunterschreiben und seinen Feinden in die Hand geben, vondem es genau weiß, daß seine Feinde ihn mit einem Betragausfüllen werden, der seine Zahlungsfähigkeit weit über-steigt.
Einstweilen wird in den Friedensbedingungen eine Ab-schlagszahlung vpn 100 Milliarden Mark in Goldfestgesetzt. Davon hat Deutschland 20 Milliarden bis zum1. Mai 1921 in Gold, Waren, Schiffen, Wertpapieren undähnlichen Werten zu bezahlen; ferner sind alsbald zu zah-len 40 Milliarden Mark Gold in Schuldverschreibungen, dievon 1921 bis 1926 mit 2y 2 v. H. verzinslich sind, dann mit5 v. H. für das Jahr verzinst und mit 1 v. H. jährlich amorti-siert werden müssen; für die restlichen 40 Milliarden Markhat die deutsche Regierung gleichfalls, ßprozentige Schuld-verschreibungen zu übergeben, sobald die Kommission dieÜberzeugung gewinnt, daß Deutschland die Zinsen und Til-gungsraten dieser Schuldverschreibungen aufbringen kann.Für den Betrag der Entschädigung, der 100 MilliardenMark übersteigt, gilt die Bestimmung: „Neue Emissionen,als Anerkenntnis und Garantie können unter den Bedin-gungen, die die Kommission späterhin festsetzen wird, vonZeit zu Zeit gefordert werden."
Unsere Feinde sehen also selbst ein, daß schon dieLeistung der als Anzahlung gedachten 100 Milliarden Mark,zu denen noch eine ganze Anzahl von Milliarden aus den