— 28 —
Wiedergutmachung vertretenen alliierten und assoziiertenMächte erteilt worden ist.
Die erste Hypothek auf den Besitz und die Einnahme-quellen des Reiches und der Einzelstaaten bedeutet, daßReich und Einzelstaaten nicht in der Lage sein werden, ihresonstigen Verpflichtungen zu erfüllen, solange nicht die unsgegenüber unseren Feinden auferlegten Verpflichtungen er-füllt sind. Weder das Reich noch die Einzelstaaten werdenZinsen auf ihre Anleihen bezahlen können, so-lange nicht die uns auferlegten Abschlagszahlungen undspäterhin die Zins- und Tilgungsraten auf die Forderungenunserer Feinde geleistet sind. Solange wir nicht die unsauferlegten Invaliden- und Hinterbliebenenpensionen fürFranzosen und Engländer, für Italiener und Amerikaner, jafür Senegalesen und Anamiten, für Gurkhas und Spahisgezahlt haben, dürfen wir unseren eigenenKriegsbeschädigten und Kriegshinter-bliebenen nicht das kärglichste Almosenzukommen lassen !
Die Zwangsvollstreckung in Volks-vermögen und Arbeitskraft.
Da unsere Feinde wissen, daß sie uns eine unsereKräfte weit übersteigende Last auferlegen, warten sie garnicht erst ab, ob wir pünktlich bezahlen werden oder nicht;sie beginnen vielmehr alsbald mit der Zwangsvollstreckung.Sie begnügen sich dabei nicht mit der Zwangsvollstreckunggegen staatlichen Besitz, sie strecken ihre Hände aus auchnach dem deutschen Privatvermögen und nach der deut-schen Arbeitskraft.
Am brutalsten wird die Zwangsvollstreckung exekutiertgegen das deutsche Vermögen, das sich im Gewaltbereichunserer Feinde befindet.
Einziehung des deutschen Staats- und Privat-eigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
Auf unsere sämtlichen Kolonien haben wirzugunsten unserer Hauptfeinde zu verzichten, ein-