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schließlich allen Eigentums des Reiche, wie Bahnen,Hafenanlagen, Grundstücke und Gebäude, Inventarusw., das in ihnen vorhanden ist. Ebenso zu-gunsten Chinas auf unsere Konzessionen in Tientsinund Hankau und alles Reichseigentum, das sich indiesen Konzessionen oder in anderen Teilen des Chine-siscben Reiches befindet. Zugunsten Großbritanniens sollenwir auf das deutsche Staatseigentum in der britischen Kon-zession von Shameen in Canton, zugunsten der französischen und chinesischen Regierung auf das Eigentum der deut-schen Schule in Shanghai verzichten. Alle unsere Rechte,Ansprüche und Vorrechte, die sich auf das Gebiet vonKiautschou und die Halbinsel Schantung beziehen, ein-schließlich der Eisenbahnen, Bergwerke und Untersee-kabel, gehen an Japan über. In der gleichen Weise wer-den wir in Siam, Liberia, Marokko und Ägypten enteignet.
Aber das alles ist nur ein kleiner Vorgeschmackdessen, was uns zugedacht ist.
Unsere Feinde in ihrer Gesamtheit be-halten sich das Recht vor, alles Eigentum,alle Rechte und Interessen deutscherReichsange höriger innerhalb ihrer Ge-biete, einschließlich der Kolonien undSchutzgebiete und einschließlich derihnen durch den Friedensschluß zuzu-sprechenden Gebietsteile, zu beschlag-nahmen und zu liquidieren. Die währenddes Krieges vorgenommenen Liquidationen deutschenPrivateigentums und sonstigen Kriegsmaßnahmen gegendeutsches Eigentum, deutsche Rechte und deutsche Inter-essen werden als endgültig bestätigt. Die Mißachtung allervölkerrechtlichen Grundsätze der Unverletzlichkeit desPrivateigentums, die England in diesem Krieg zum Systemerhoben hat, wird also in dem uns angesonnenen Friedens-vertrag sanktioniert. Natürlich nur einseitig gegen uns;denn wir selbst sollen dazu verpflichtet werden, unseredurch deutsche Kriegsmaßmahmen gegen das Privateigea-