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Die Friedensbedingungen : ein Wort an das deutsche Volk / von Karl Helfferich
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tum getroffenen Feinde nach deren Wahl entweder in denfrüheren Stand wieder einzusetzen oder zu entschädigen.Das Deutsche Reich selbst jedoch muß für seine Staats-angehörigen auf jeden Einspruch und jede Klage wegen dervon seinen Feinden vorgenommenen Enteignungen undEntrechtungen verzichten. Gleichzeitig wird als Ein-leitung für den neuen Völkerfrieden das gesamte nochvorhandene deutsche Privateigentum außerhalb der neuendeutschen Grenzen, außerhalb des Gebiets der wenigenneutral gebliebenen Staaten und außerhalb der Rest-gebiete unserer ehemaligen Bundesgenossen weiterhinfür vogelfrei erklärt und dem Zugriff unsererFeinde ausgesetzt. Das gilt für deutsches Eigentumin Elsaß-Lothringen und in unserer Ostmark, soweit dieEigentümer nicht etwa die französische oder polnischeStaatsangehörigkeit erwerben, genau ebenso wie für diedeutschen Unternehmungen in unseren Kolonien, wie fürden deutschen Besitz in Frankreich, England, Italien , denVereinigten Staaten und den weiteren überseeischen Ge-bieten. Wir selbst aber sollen uns verpflichten, das Eigen-tum, die Rechte der Interessen unserer Feinde keinerleiMaßnahmen zu unterwerfen, die nicht gleichermaßen aufdie deutschen Reichsiangehörigen angewandt werden.

Aber damit nicht genug; der Haß und die Raffgierunserer Feinde verfolgt uns bis in die Gebiete unserer ehe-maligen Bundesgenossen. DieKommission für Wieder-gutmachung" kann verlangen, daß die deutsche Regierungihr alle Rechte und Beteiligungen deutscher Staatsange-höriger an allen öffentlichen Unternehmungen oder Kon-zessionen in Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei überantwortet. Die Anatolische Bahn und die Bagdadbahn fallen damit ebenso in die Konkurs-masse, wie die Schantungbahn oder die Venezuela -Eisen-bahn, wie unsere Plantagen und Faktoreien. Dem gleichenSchicksal verfallen die 14 deutschen Unterseekabel,mit denen wir im Laufe der Zeit unseren wirtschaftlichenund politischen Nachrichtendienst aus der Abhängigkeit von