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Wir sind im voraus verpflichtet, uns ihrer Entscheidung zuunterwerfen.
Für unsere Landwirtschaft und für unsere Volks-ernährung ist allein schon die erste Abschlagszahlung un-erschwinglich. Unser Viehbestand, und vor allem unsereMilchproduktion, ist auf einen geradezu gefährlichen Tief-stand herabgegangen. An dem Mangel an Milch gehen heuteschon ungezählte Kinder zugrunde. Mit dem Abschluß desBrüsseler Nahrungsmittelabkommens haben unsere Feindeselbst den Notstand unserer Versorgung mit Nahrungs-mitteln, vor allem mit Fleisch, Fett und Milch, anerkanntund uns den Bezug von Nahrungsmitteln von außerhalb zu-gestanden. Wenn sie uns heute solche Abgaben aus unserenViehbeständen auferlegen, die nicht nur die unmittelbareVersorgung unserer Bevölkerung mit Fleisch und Milchweiter verschlechtern, sondern auch die Feldbestellung unddie künftige Ernte an Körnerfrüchten schwer beeinträch-tigen müssen, so ist ihr Friedensvertrag die ver-schärfte Fortsetzung des Hungerkrieges.Der Deutsche, der solche Bedingungen mit unterschreibt,macht sich an diesem Verbrechen gegen unser Volk mit-schuldig.
Die Auslieferung von Maschinen usw.
Bei der Anforderung von Maschinen, Ausrüstungs-gegenständen, Werkzeugen und ähnlichen Dingen wollenunsere Feinde so gnädig sein, sofern kein ausreichenderverkäuflicher Vorrat vorhanden ist, nicht mehr als 30 vomHundert der in deutschen Unternehmungen und Betriebenverwendeten Gegenstände dieser Art in Anspruch zunehmen!
Kein landwirtschaftlicher, industrieller und kaufmänni-scher Betrieb, aber auch keine Haushaltung, wird vor denEingriffen, die sich aus dieser Verpflichtung der Lieferungaller möglichen für die Wiederherstellung der verwüstetenGebiete nützlichen und verwendbaren Gegenstände er-geben, sicher sein. Sobald die Kommission befiehlt, wirddie deutsche Regierung, die sich im Friedensvertrag ver-