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und monarchischen Autokraten verhandeln sollen, müssensie nicht Friedensverhandlungen, sondern Übergabe ver-langen."
Die deutsche Antwort vom 27. Oktober lautete:
„Der Präsident kennt die tiefgreifenden Wandlungen,die sich in dem deutschen Verfassungsleben vollzogenhaben und vollziehen. Die Friedensverhandlungen werdenvon einer Volksregierung geführt, in deren Händen die ent-scheidenden Machtbefugnisse tatsächlich und verfassungs-mäßig ruhen. Ihr sind auch die militärischen Gewaltenunterstellt. Die,deutsche Regierung sieht nunmehr denVorschlägen für einen Waffenstillstand entgegen, der einenFrieden der Gerechtigkeit einleitet, wie ihnder Präsident in seinen Kundgebungen ge-kennzeichnet ha t."
Das Schlußs,tück in diesem Notenwechsel war dieRückäußerung des Präsidenten Wilson in der Note vom5. November. Der Präsident teilte mit, daß er den Noten-wechsel den mit den Vereinigten Staaten verbundenen Re-gierungen mitgeteilt habe; darauf habe er ein Memorandumder alliierten Regierungen erhalten, in dem es hieß:
„Die alliierten Regierungen erklären mitden folgenden Einschränkungen ihre Bereitschaftzum Friedensschluß mit der deutschen Re-gierungauf Grund der Friedensbedingun-gen, die in der Ansprache des PräsidentenWilson an den Kongreß vom 8. Januar 1918,sowie der Grundsätze, die in seinen spä-teren Ansprachen niedergelegt sind."
Die Einschränkungen bezogen sich auf Wilsons Forde-rung der Freiheit der Meere, hinsichtlich deren sich diealliierten Mächte alles vorbehalten müßten; ferner auf dieWiederherstellung der besetzten Gebiete, worunter sie ver-stehen wollten, „daß Deutschland für allen durch seineAngriffe zu Land, zu Wasser und in der Luft der Zivil-bevölkerung der Alliierten und ihrem Eigentum zugefügtenSchaden Ersatz leisten soll".