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Die finanzielle Seite des russisch-japanischen Krieges
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1071
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Die finanzielle Seite deS russisch -japanischen Krieges. 1071

zusammen also über 902,0 Millionen Rubel in Gold und jederzeit realisierbaren Gold-forderungen. Ihr Notenumlauf belief sich an demselben Tage nur auf 578,7 MillionenRubel; er war also mit etwa 156 Prozent durch Gold gedeckt, und die Bank hätteihre Notenausgabe auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, die ihr die Ausgabe vonBanknoten bis zur Höhe von 300 Millionen Rubel über ihren Goldvorrat hinausgestatten, bis auf etwa 1200 Millionen Rubel, also um etwa 625 Millionen Rnbel, aus-dehnen können. Die täglich rückzahlbaren öffentlichen Guthaben bei der Bank stelltensich auf 635,1 Millionen Rubel.

In Anbetracht des sehr erheblichen Goldbestandes der Bank, der innerhalbdes Rahmens der bankgesetzlichen Borschriften eine Erhöhung der Notenausgabe ummehr als das Doppelte gestattete, mußte die Beschaffung der für den Krieg zunächsterforderlichen Mittel im Wege der Entnahme von Gold oder Noten aus der Bankbesonders nahe liegen. Der russische Staatsschatz brauchte zu diesem Zweck nicht ein-mal den Kredit der Bank direkt in Anspruch zu nehmen, sondern konnte sich damitbegnügen, größere Beträge aus seinem bei der Bank stehenden Guthaben zu entnehmen.

Die russische Finanzverwaltung hat jedoch in dem bisherigen Verlauf desKrieges bei verschiedenen Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß sie ohne zwingendeNotwendigkeit nicht gewillt ist, von diesem Mittel einen ausgiebigen Gebrauch zumachen. In einer offiziellen Auslassung, die der PetersburgerRegierungsbote" am13. Mai 1904 veröffentlichte, wird über diesen Punkt folgendes ausgeführt:

. . . So verführerisch auch auf den ersten Blick die Möglichkeit erscheinenkönnte, die gesamten Kriegskosten einzig und allein mit den Mitteln zu bestreiten,welche durch die normale Elastizität des Notenumlaufs geliefert werden könnten, soglaubt doch das Finanzministerium, sich dieses Weges nicht bedienen zu dürfen. DieKlugheit gebietet, vor allem in Kriegszeiten, die verfügbaren Mittel nicht zu erschöpfen;sie macht es zur Pflicht, den Bestand eines Geldsystems nicht in Frage zu stellen, dasmit so vieler Mühe aufgebaut worden ist und von dem das wirtschaftliche und finan-zielle Gedeihen des Landes abhängig ist."

Wir werden im weiteren Verlauf der Darstellung sehen, wie weit sich dierussische Regierung bisher an den Grundsatz, die Bank nicht in Anspruch zu nehmen,gehalten hat.

Die erste Maßnahme, welche die russische Finanzverwaltung zur Deckung derKriegserfordernisse ergriff, bestand darin, daß sie den freien Bestand der Reichsrenteifür die Kriegsausgaben zur Verfügung stellte und daß sie durch eine nachträglicheÄnderung des Budgets für 1904 diesen Bestand erhöhte. Die Maßnahme wurde ineiner Mitteilung desRcgierungsboten" folgendermaßen erläutert:

Es sei für zweckmäßig befunden worden, vorläufig für die Kriegszwecke denfreien Bestand der Reichsrentei zur Verfügung zu stellen, ohne auf andere Quellenzurückzugreifen, außerdem aber durch Streichungen im Budget für 1904, besonders inden Ausgaben der Zivilressorts, die Mittel der Reichsrentei zu vergrößern. EineSpezialkonferenz habe Vorschläge ausgearbeitet, die nach der Billigung durch dieMinister im Reichsrat geprüft und am 6./19. März vom Kaiser sanktioniert wordenseien. Der leitende Gedanke bei der Einschränkung der Ausgaben sei gewesen, dieselben