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Die finanzielle Seite des russisch-japanischen Krieges
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Die finanzielle Seite des russisch -japanischen Krieges.

Notenumlauf von 214,8 Millionen Den gegenüberstand. Das täglich fällige öffent-liche Guthaben bei der Bank belief sich nur auf 15,5 Millionen Jen, während aufder anderen Seite der Ausweis ein Darlehen der Bank an den Staat in der Höhevon 54,3 Millionen Jen aufführt.

Bei dem Mangel größerer bereiter Mittel und bei dem nicht sehr kräftigenStande der Bank von Japan mußte die Regierung frühzeitig Vorkehrungen zurDeckung der durch den Krieg entstehenden Kosten treffen.

Zu der Zeit, als das Verhältnis zn Rußland sich soweit zuspitzte, daß einefriedliche Lösung kaum mehr möglich erschien, sah sich die Negierung vor die Unmög-lichkeit gestellt, das Budget für das Etatsjahr 1904/05 ordnungsmäßig zu erledigen.Schon in den letztverslossenen Jahren hatten die von der Negierung zur Deckung dergesteigerten ordentlichen Ausgaben für notwendig gehaltenen Steuererhöhungen in derKammer, so bereitwillig diese die außerordentlichen Ausgaben für das große Nüstungs-programm genehmigt hatte, erheblichen Widerspruch gefunden. Der Widerspruchrichtete sich insbesondere gegen die Erhöhung der Grundsteuer, die erst nach einerAuflösung der Kammer bewilligt wurde und auch jetzt nur für die fünf Jahre 1899bis 1903. Die Absicht der Regierung, die erhöhte Grundsteuer bis zum-Etatsjahr1913/1914 aufrecht zu erhalten, führte zu erneuten Konflikten mit der Volksvertretung,die schon das ordnungsmäßige Zustandekommen des. Budgets für 1902/03 und dannebenso dasjenige des Budgets für 1903/04 verhinderten. Nach der japanischen Ver-fassung ist, falls der Haushaltsvoranschlag nicht auf dem gesetzlichen Wege erledigtwird, dem Staatshaushalt das Budget des vorhergehenden Etatsjahrs zugrunde zu legen,jedoch mit denjenigen Änderungen in Einnahmen und Ausgaben, die durch spezielleGesetze oder besondere Verhältnisse bedingt erscheinen. Danach ist verfahren worden;jedoch sind nachträglich Ergänzungsetats bewilligt worden, die das Budget für diebeiden in Rede stehenden Etatsjahre nicht unerheblich verändert haben. Auch nachdemdie Negierung im Jahre 1903 auf die Weitererhebung der erhöhten Grundsteuer ver-zichtet hatte, kam es für das Jahr 1904/05 zu keiner ordnnngsmäßigen Durch-beratung des Budgets, die Kammer wurde vielmehr schon am Tage nach ihremZusammentritt wieder aufgelöst. Dem Etat für das Jahr 1904/05 hätte somitabermals das Budget des vorhergegangenen Jahres zugrunde gelegt werden müssen.

Die Verhältnisse wurden jedoch durch die politischen Borgänge gänzlich ver-schoben. Die Kriegsgefahr erforderte dringend die Bereitstellung umfangreicher Mittel.Zu diesem Zwecke erließ der Kaiser am 23. Dezember 1903 eine Notverordnung,welche die Regierung ermächtigte, für die Herstellung der Kriegsbereitschaft einzelneSpezialfonds heranzuziehen, Schatzanweisungen auszugeben und Darlehen aufzunehmen.

Auf Grund dieser Ermächtigung wurden die Gelder für die Kriegsvorbereitungund für die ersten Wochen der Kriegführung selbst beschafft, und zwar in der Weise,daß bis Ende März 1904 aus den verschiedenen Spezialfonds 25 Millionen Denentnommen, 100 Millionen Jen durch die Ausgabe von Schatzanweisungen beschafftund weitere 31 Millionen Den durch die Aufnahmesonstiger schwebenden Schulden"aufgebracht wurden, im ganzen also eine Summe von 156 Millionen Mn.

Im März wurde die Volksvertretung zu einer außerordentlichen Sitzungberufen, um für die auf Gruud der Verordnung vom 28. Dezember ergriffenen