1086
Spezialfonds ausgebracht. Für die übrigen 420 Millionen Jen wurden folgendeDeckungsmittel vorgesehen:
1. Kriegssteuern. Die Regierung schlug eine neue Erhöhung der im ordent-lichen Budget zum erstenmal wieder ermäßigten Grundsteuer vor, ferner Erhöhungender Einkommensteuer, der Gewerbesteuer, der Verbrauchsabgaben auf Zucker und Ge-tränke sowie einzelner Zölle; außerdem eine Ausdehnung des Tabakmonopols, das sichbisher nur auf Tabakblätter erstreckt hatte, auf geschnittenen Tabak und Zigaretten;schließlich neue Steuern auf Salz, Seide, Petroleum und wollene Gewebe. Alle dieseVorschläge, mit Ausnahme der neuen Steuern auf Salz und Seide, wurden bewilligt;die Kriegssteuern wurden für den 1. April 1904 in Kraft gesetzt und sollen bis nachAblauf eines Jahres nach Beendigung des Krieges erhoben werden. Das erweiterteTabakmonopol ist für Zigaretten im Juli ins Leben getreten und wird sich vomApril 1905 an auch auf den geschnittenen Tabak erstrecken. Der Ertrag der neuenSteuern usw. wurde auf 68 Millionen Jen veranschlagt.
2. Ferner wurden an dem im Hinblick auf den Krieg bereits beträchtlichbeschnittenen Budget für 1904/05 weitere Einschränkungen der Ausgaben vorgenommen,deren Ertrag zusammen mit den Überschüssen des Haushalts früherer Etatsjahre mit47 Millonen Hen eingesetzt wurde.
3. Dazu kommen weitere 25 Millionen Jen, die auf die vorhandenen Spezial-fonds, die damit wohl erschöpft sein dürften, überwiesen wurden.
4. Der nicht gedeckte Rest von 280 Millionen Um sollte im Wege desKredits aufgebracht werden.
Zusammen mit den bis Ende März 1904 bereits beschafften Mitteln ergeben
diese Bewilligungen folgendes Bild für die Deckung der Kriegsausgaben:
Neue Steuern, Steuererhöhungen usw........ 68 Millionen M»,
Aus Überschüssen und Einschränkungen von Ausgabe» . 47 - -
Aus Spezialfonds.............. SV - -
Aus öffentlichen Anleihen........... 380
Aus sonstigen Darlehen........... . 31 - _-
Zusammen . . . 576 Millionen Jen.
Wie weit die Kriegssteuern und die Einschränkungen der Ausgaben in Ver-bindung mit den Einnahmeüberschüssen aus früheren Budgetperioden die veranschlagtenSummen aufbringen werden, und wie die japanische Volkswirtschaft die abermaligebeträchtliche Erhöhung der Steuerlast um nahezu die Hälfte (68 Millionen Kriegs-steuern auf 144 Millionen Den Steuerertrag im gewöhnlichen Jahresbudget) wirdtragen können, wie weit schließlich die veranschlagten Summen und die bewilligten Ein-nahmen zur Deckung der Kriegskosten bis Ende März 1905 tatsächlich ausreichenwerden, darüber wäre heute jedes Urteil verfrüht. Wir müssen uns deshalb hier aufdie Feststellung beschränken, auf welchen Wegen und unter welchen Bedingungen Japan die auf Anleihen und sonstige Kredite verwiesenen Summen, die allein nahezu dreiViertel der gesamten Bewilligungen ausmachen, bisher aufgebracht hat.
Die japanische Finanzverwaltung machte von der ihr durch das Dekret vom28. Dezember 1903 erteilten Ermächtigung, Anleihen aufzunehmen, Gebrauch, indemsie unmittelbar nach dem Kriegsausbruch mit der Ausgabe von 5prozentigen Schatz-