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Rede des Staatsministers Dr. Helfferich über die deutsche Volkskraft : geh. am 11. Okt. 1918 vor den Vertretern der Kriegsanleihe-Werbeorganisationen von Groß-Berlin und Brandenburg / [Karl] Helfferich
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Das Gegenteil ist richtig. Wir haben in unserer Steuer-gesetzgebung den Weg einer Bevorzugung der Kriegsanleihenbetreten. Zuerst im Kriegssteuergesetz von 1916, also noch zumeiner Zeit als Schatzsekretär, in dem vorgesehen ist, daß dieKriegssteuer in Kriegsanleihen zum Nennwert bezahlt werdenkann. Das ist, da die meisten Kriegsanleihen zum Kurs von98 A aufgelegt worden sind, eine Prämie von 2 Da aufdie Kriegssteuer bisher mehr als 5 Milliarden Mark in An-leihestücken eingezahlt worden sind, berechnet sich die bisherschon den Steuerzahlern aus dieser Bestimmung erwachsene Be-vorzugung auf insgesamt mehr als 100 Millionen Mark. Beider neuen Kriegssteuer dieses Jahres ist dieselbe Bevorzugungvorgesehen. Ebenso wird in dem neuen Börsensteuergesetz derUmsatz von Kriegsanleihen mit dem niedrigsten Steuersatz be-legt. Ich kann mir denken, daß dieses System der planmäßi-gen Bevorzugung der Kriegsanleihen auch noch weiter ausge-baut werden könnte. Auch der Reichsjchatzsekretär hat sich da-hin ausgesprochen, daß bei künftigen Steuergesetzen ähnlicheBestimmungen vorgesehen werden sollen, und ebenso haben sichdie Parteiführer zu dem Grundsatz bekannt,daß die Besitzervon Kriegsanleihen bei allen steuerlichen und sonstigen Maß-nahmen keine Benachteiligung, vielmehr nach Möglichkeit Be-günstigung erfahren sollen."

Alle diese Maßnahmen und Bekundungen, auf die ichja in diesem Kreise nicht weiter im einzelnen einzugehenbrauche, werden Ihnen bei Ihrer Werbetätigkeit helfen, dentörichten Gerüchten entgegenzutreten, die da und dort aus-gesprengt werden, und die Zweifel zu zerstreuen, die sich inernster Zeit begreiflicherweise da und dort einstellen. Allediese Maßnahmen und Bekundungen werden es Ihnen er-leichtern, überall deutlich zu machen, daß so groß unddrückend die Last unserer Kriegsschuld ist wir nicht nur starkgenug sind, diese Last zu tragen, sondern auch daß alle be-