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Deutschlands Not : Reichstagsrede, gehalten am 23. Juni 1922 / von Statsminister Dr. Helfferich
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Im französischen Text heißt es aber:lo (Zollvornemeat ^Uemanck sera pröt ss'entensre

svee coUe-ci (der Reparationskonnniffion) su suZet 6es projets«Iv >oi prevsreg psr lui sur !ss «zusstions iinanelöres visöss ei-6essus."

Das heißt, die deutsche Regierung hat sich nach dem fran-zösischen Text gegenüber der Reparationskommission bereiterklärt, sich mit ihr über geplante Gesetzgebungsakte nichtnurins Benehmen zu setzen", sondern sich mit ihr darüberzu verständigen".

(Stürmische Rufe: Hört, hört! rechts.)

Das ist

die schwerste Verletzung der Souveränität,

die ich mir überhaupt denken kann, wenn eine Regierung einerfremden Kommission die Zusage macht, daß sie sich mit ihr überihre Eesetzgebllngsprojekte verständigen will. (Erregte Rufe vonden Deutschnat.: Unerhört! Das nennt man Parlamentarismus!)

Auch in bezug auf die Ausgaben das brauche ich hiernicht weiter zu verlesen hat die Regierung der Rcparations-koinmission alle die Kontrollen zugestanden, die die Nevaratious-kommisfion verlangt hat, alle Kontrollen restlos, es ist nichteine einzige Ausnahme gemacht. (Hört, hört! rechts.)

Aber nun die

Vorbehalte,

und da komme ich zu einem Stück, das ebenso stark ist, wie dasbisher besprochene. Es ist uns im auswärtigen Ausschuß mit-geteilt worden, daß drei Vorbehalte gemacht werden sollten.

Erstens, die Souveränität des Deutschen Reichessoll durch diese Kontrolle nicht berührt werden. Ich habe damalsschon den Herrn Reichsfinanzminister gefragt: was heißt Souve-ränität? Nach dem. was Sie da unterschrieben haben, gibtes keine deutsche Souveränität mehr! (Sehr richtig!bei den Deutschnat.)

Der zweite Vorbehalt war, daß der Geschäftsgang derSteuerbehörden nicht erschwert werden sollte.In diesen beiden Punkten ist wenigstens die Uebersetzung korrekt.

Aber im dritten Punkte heißt es im deutschen Text: daß dieKontrollen deutsch ist das sehr sanft mitNachprüfungen"übersetzt, französisch heißt escontrülss"in die durch das Steuergeheimnis geschützten Vermöasnsver-hältnisse und Angelegenheiten der einzelnen Steuerpflichtigennicht eindringen" dürfen,

nicht eindringen dürfen! Der Steuerbeamte muß eindringen,aber er darf das Steuergeheimnis, das so zu seiner Kenntniskommt, nicht verletzen. Also zwischen Eindringen in das Steuer-geheimnis und ein Steuergeheimnis Verletzen ist ein großer Unter-schied (Sehr richtig! bei den Deutschnat.).