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Deutschlands Not : Reichstagsrede, gehalten am 23. Juni 1922 / von Statsminister Dr. Helfferich
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Was die einzelnett Punkte seiner Ausführungen anlangt,so möchte ich zunächst mit Befriedigung feststellen, daß ich jetztdie Antwort bekommen habe, um die ich vorhin gleich wahrendmeiner Rede gebeten habe, die Antwort auf die Frage: Gilt indem Notenwechsel der deutsche oder der französische Text? eineFrage, die, wie Sie alle zugeben werden, bei der vom HerrnMinister selbst anerkannten Abweichung der beiden Texte vonaußerordentlicher Wichtigkeit ist.

Ich muß sagen, ich bin in höchstem Maße erstaunt, daß ineiner solch wichtigen Frage die Regierung nicht ohne weiteresweiß, ob der deutsche oder der französische Text gilt. Ich willoffen sagen, was mich zu dieser Fragestellung veranlaßt hat. "Zchhabe gehört und nehm« an, Haß es jetzt bündigwiderlegt ist. daß mit der Reparationskomnnssion verein-bart sei, daß der Schriftwechsel von beiden Seiten in franzö-sischer Sprache geführt werde. Es ist mir ein großer Steinvom Herzen gefallen, als ich hörte, daß vom Herrn Minister inso eindeutiger Weise bestritten und klargestellt wurde, daß derdeutsche Text maßgebend sei.* Der Herr Minister hat mir einen

* Anm.: Der oben abgedruckte stenographische Bericht überdie Rede des Reichsfinanzministers beschränkt sich auf die Fest-stellung, daß der deutsche Text der Originaltext sei. Da-hat der deutschvationalen Fraktion Veranlassung ge-geben, folgende Anfrage an die Negierung zu richten:

Anfrage.

?n der Reichstagssitzung vom 23. Juni d. I. hat der Abg.Dr. Helfferich an die Reichsregierung die Frage gerichtet, ob indem Schriftwechsel der Reichsregierung mit der Reparationskom-mission für die von der Neichsregierung ausgehenden Noten derdeutsche oder der gleichzeitig überreichte französische Text gilt.Der Reichsminister der Finanzen hat nach dem stenographischenBericht geantwortet: der deutsche Text seider Originaltext". Esfehlt jedoch im stenographischen Bericht jede Feststellung, daß der»Originaltext" der allein gültige Text ist.

Wir richten an die Reichsregierung die Anfrag«?

1. Aus welchen Gründen ist die Reichsregierung im Gegen-satz zu den allgemeinen Gepflogenheiten des diplomatischenSchriftwechsels dazu übergegangen, der Reparationskom-mission gleichzeitig mit dem deutschen Text ihrer Notenfremdsprachige lleöersetzungen zu überreichen?

2. Ist gegenüber der Reparationskommission ausdrücklich undzweiseisfrei festgelegt, daß der deutsche Text der allein gültigeist. und daß die fremdsprachigen Texte unverbindlich sind?

3. Wer ist für die von dem Abg. Dr. Helfferich festgestelltenirreführenden Abweichungen des deutschen und der fremd-sprachigen Texte der Noten vom 9. und 28. Mai d. Z. ver-antwortlich?

4. Welche Schritte hat die Rsichsregierung unternommen, umdiese Abweichungen bei der Reparationskommission imSinne des deutschen Textes richtig zu stellen?