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IV DE RE UXORIA
scheidet (es sei denn um der Hurerei willen) und t reiet eine andre, der bricht die Ehe;und wer die Geschiedene freiet, der bricht auch die Ehe. Augustinus meint ähnlich wieBarbaro: Bonum igitur nuptiarum per omnes gentes atque homines in causa generandiest et in fide castitatis. Der asketische Geist der Gründer des Christentums, besondersdes Paulus 12 und Augustinus, war grundsätzlich der Ehe abgeneigt und betrachtetesie als das geringere Übel für die vielen, die sich nicht ganz der Sinnenlust ent-halten konnten: «Wenn sie sich nicht enthalten können, sollen sie heiraten, denn esist besser, zu heiraten, als in der Begierde zu brennen.» Die Verhältnisse, wie sie nuneinmal sind, werden durch das Sakrament der Ehe geheiligt. Augustin baut ein Systemdaraus. Zeugung und Tod, die sich entsprechen, kamen erst als Strafe durch denSündenfall in die Welt. Nun macht es ihm aber Schwierigkeiten, daß der Herr in derGenesis schon vor dem Sündenfall gesprochen hat: Wachset und mehret euch undfüllet die Erde. Adam und Eva sollen — das ist die Voraussetzung — im Paradies nochnicht ehelichen Verkehr gepflogen haben. Man muß sich also vorstellen, wie dieNachkommenschaft auch ohne Zeugung in die Welt hätte kommen können. Gottvaterin seiner Allmacht, der schon Adam ohne Zeugung geschaffen hat, hätte auch Kainund Abel und so weiter in freier Schöpfung hervorbringen können, wären die Men-schen im Paradies geblieben. Das ausdrückliche multiplicamini der Genesis verstehtAugustinus vermittelst der Allegorese «mystice ac figurate» umzubiegen, zu ver-geistigen und zu verflüchtigen, als ob es gar nicht dastünde. Die spätere Scholastikhat dies in ein kasuistisches System gebracht. Petrus Lombardus macht in seinemSentenzenwerk 13 die Unterscheidung für die Ehe als officium und als remedium contrafornicationem. Der erste Fall gilt für die Begattung des ersten Menschenpaars imParadies und war eine verdienstliche Handlung (sine carnis incentivo ac fervorelibidinis). Seit dem Sündenfall haftet unserm Leibe aber als Strafe das Gesetz derBegierde an und es gibt nur noch fleischliche Vermischung, die als solche tadelnswertund die nur entschuldbar ist durch das Gute, was die Ehe sonst mit sich bringt.Danach regelt sich auch das Verhalten der Kirche. War im Paradies die Begattunggeboten, so hat sie später nur noch Nachsicht zu erwarten (indulgentia). Was aber nurgeduldet wird, das ist nicht notwendig, sondern willkürlich.
Seit den Zeiten der Kirchenväter gibt es zur Beweisführung der kirch-lichen Lehre über die Ehe einen festen Bestand von Beispielen, derunverändert durch die Jahrhunderte in der allegorischen Auslegungdes späteren Altertums mitgeführt wird, und noch Barbaro machtihn sich zunutze. Er sieht wohl ein, daß seine Ansicht mit den aske-tischen Lehren der Kirche nicht übereinstimmt, um so größeren Wertlegt er darauf, nachzuweisen, daß seine Meinung wenigstens nicht mitder Kirche im Widerspruch stehe, sondern geduldet werde. Ein solchesBeispiel ist die Schlußfolgerung, die aus der Anwesenheit Jesu beider Hochzeit von Kana gezogen wird. Francesco sagt: «Doch darf