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nent gross die Gefahr solcher Justizirrtümer bei der Ent-scheidung unvorbereiteter Anklagefälle ist, zeigt auch derVerlauf des gegen Erzberger wegen Steuerhinter-ziehung eingeleiteten Verfahrens. Auch dieser Vor-wurf wurde bekanntlich im Helfferich-Prozess mit gröss-tem Nachdruck und unter Hinweis auf aktenmässige Doku-mente erhoben. Es gab wohl nur wenige Menschen inDeutschland , die gegenüber dieser mit grösster Bestimmt-heit erhobenen Anschuldigung an die Unschuld Erzber-gers glaubten. Es spricht ein hoher Grad von Wahr-scheinlichkeit dafür, dass, wenn schon damals im Helffe-rich-Prozess dieser Vorwurf zu gerichtlicher Entschei-dung gebracht worden wäre, auch hier das Gericht zueiner für Erzberger ungünstigen Feststellung gelangtwäre. Zum Glück für ihn konnte aber auch diese An-schuldigung, weil sie den Vorwurf einer strafbaren Hand-lung in sich schloss, zum Gegenstand eines besonderengerichtlichen Verfahrens gemacht werden. Die Vorunter-suchung wegen Steuerhinterziehung ist aufs minutiösestegeführt. Sie erstreckte sich nicht nur auf die Behauptungder NichtVersteuerung grosser Einnahmequellen und derVerschiebung erheblicher Kapitalien ins Ausland, sondernwurde in vollster Uebereinstimmung mit den eigenstenWünschen Erzbergers selbst auf die kleinsten Einkünfteaus schriftstellerischer Tätigkeit und sogar auf die Ver-steuerung seiner Diäten als Abgeordneter ausgedehnt. Erhat den Abschluss des Verfahrens leider nicht mehr erlebt.Mir, als seinem Verteidiger, ist das Ergebnis bekannt ge-geben, über dessen für Erzberger günstigen Verlauf derUntersuchungsrichter nach der Ermordung Erzbergerssich auch bereits öffentlich geäussert hat. Nichts, aberauch absolut nichts, ist von dem ganzen Lügenwirrwarr,der unter Aufbietung verwerflichster Mittel den Finanz-minister des Deutschen Reiches als einen der grösstenKapitalschieber und Steuerhinterzieher enthüllen sollte,übrig geblieben. Dagegen darf aus diesem Ergebnis, dasvon .einem nur mit der Bearbeitung dieser einzigen Sachebeschäftigten und daher sorgsamst arbeitenden Untersu-chungsrichter gefunden wurde, der Schluss gezogen wer-