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den, dass, wenn Erzberger trotz der gewaltigen Verdienst-möglichkeiten, die ihm seine grosse politische Stellungund seine engen Beziehungen zu vielen Zweigen der In-dustrie und ihren prominentesten Vertretern bot, dennochein so bescheidenes Einkommen und Vermögen hatte,wie seine nunmehr nach jeder Richtung nachgeprüftenund als richtig befundenen Steuererklärungen ergaben, erseine Hände von unsauberen Geschäften ferngehaltenhaben muss. Der im Urteil vom 12. März 1920 gegen ihnerhobene allgemeine Vorwurf politisch parlamentarischerGeschäftsmacherei und der politisch parlamentarischenKorruption ist damit gleichfalls als unberechtigt wider-legt.
So ist es begreiflich, dass das ungerechte Gerichts-urteil, von dem Erzbergers Feinde glaubten, dass es füralle Zeit aus ihm einen mundtoten Mann machen würde,sein Selbstvertrauen nicht zu erschüttern vermochte. Ichhabe nie einen Mann kennen gelernt, der nach einem sovernichtend scheinenden Schlage so völlig ungebrochenblieb und so hoffnungsfreudig und siegeszuversichtlichin die Zukunft blickte. Diejenigen, die ihm wahre Freundewaren, das wusste er, würden auch durch die wenigüberzeugenden Urteilsgründe nicht irre an ihm werden.Seinen halben Freunden, den Lauen, und seinen Gegnernaber wollte er den klaren Beweis des ihm zugefügten Un-rechts erbringen. Damals zuerst bin ich mit Erzbergerpersönlich bekannt geworden, als er mich bat, die vonihm und auch von seinem Gegner Helfferich gegen dasUrteil des Landgerichts eingelegte Revision vor demReichsgericht zu begründen und zu vertreten. Dass dieAussichten dieses Rechtsmittels, welches bekanntlich nichtauf tatsächliche Irrtümer und falsche tatsächliche Fest-stellungen, sondern nur auf Rechtsirrtümer des Gerichtsgestützt werden kann, nur gering waren, wusste er. Aberer wollte, dass, bevor er seine besonderen Wege zu sei-ner Rehabilitierung beschritt, die ordentlichen Rechts-mittel erschöpft würden. Wenn daher beim Reichsge-richt auch der mit grösster Wahrscheinlichkeit voraus-gesehene Erfolg der Verwerfung beider Revisionen ein-