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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
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Rechtsgutachten.

Gegenstand unö Umfang öer Nachpriifung.

In dem Prozeß Erzberger -Helsferich ist der AngeklagteHelfferich durch Urteil der 6. Strafkammer des Landgerichts Iin Berlin vom 12. März 1920 zu der Geldstrafe von 300 Mk.,an deren Stelle, falls sie nicht beigetrieben werden kann, eineGefängnisstrafe von 30 Tagen tritt, verurteilt worden. Da-neben ist auf Einziehung der von Helfferich verfaßten Flug-schriftFort mit Erzberger", sowie verschiedener Nummernder ..Kreuzzeitung " mit beleidigenden Artikeln erkannt wor-den, auch dem Abgeordneten Erzberger die Befugnis zuge-sprochen worden, das Urteil auf Kosten des VerurteiltenHelfferich zu veröffentlichen. Das Urteil stellt fest, daß derAngeklagte Helfferich den Nebenkläger Erzberger durch eineNeihe ehrenkränkent>er Aeußerungen schwer beleidigt hat.

Die Beleidigungen bestanden in der Hauptsache darin,dan Helfferich seinem politischen Gegner Erzberger gewöhn-heitsmäßig UnwahrhaftMeit, Berquickung persönlicher Geld-Interessen mit politischer Tätigkeit, Verstöße gegen geschäft-, liche und politische Wohlanständigkeit, Denunziation der Per-son des Helfferich bei der Entente und Bedrohung mit solcherDenunziation zum Borwurf gemacht hatte.

Der Angeklagte Helfferich hat im Prozeß eine Reihevon Tatsachen behauptet, um den Wahrheitsbeweis für seineehrenkränkenden Behauptungen zu erbringen. Er hat 6VEinzelfälle zur Sprache gebracht, über die verhandelt undBeweis erhoben worden ist. Bon diesen Fällen entfielennach der Behauptung Helfferichs 42 auf die Vermischungpersönlicher Geldinteressen mit politischer Tätigkeit, 13 aufVerletzung der Wahrhaftigkeit, 2 Fälle auf Denunziationund 3 Fälle auf Verstöße gegen die Wohlanständigkeit.

Das Gericht hat festgestellt, daß der Vorwurf der De-nunziation, den Helfferich gegen Erzberger erhöben hatte.