damals zum ersten Mal eine Beteiligung des "Reiches an DemAussuhrgewinn in Frage kam und bei dem von Thysjen ge-forderten geringen Preis eine Schädigung des Reiches ummehrere IM VW Mark eingetreten wäre. Es kam nun zulängerem gegenseitigen Meinungsaustausch, bei dem derKonzern schr erheblichen Widerstand leistete, das Ministeriumaber auf seinem Standpunkt verblieb. Darauf erschien Erz-bcrgcr und zwar nach der Erinnerung des Obersten Gicszlcr,des Abteilungschefs im Kriegsministerium, der allerdingswußte, daß Erzbcrger Thyssenscher Aufsichtsrat war, als Mit-glied des Reichstags, um zu versuchen, den Widerstand gegendie Erteilung der Genehmigung zu beseitigen. Oberst Gießlersetzte Erzbergcr die Gründe, die gegen die Bewilligung spra-chen, auseinander,^woraus weitere Schritte des Konzernsunterb'lieben.
Ilrkeilsgriinoe: Hiernach handelt es sich u.n einen Antragdes Konzerns, an dem dieser, wie sein hartnäckiger Versuch,zhn durchzusetzen, zeigt, ein lebhaftes Interesse hatte, der abervöllig im Gegensatz zu den Interessen des Reiches, das durchseine Durchführung erheblich geschädigt worden wäre, stand.^ in dies aber Erzbcrger, als er sich bei Gießler für den An-traH verwandte, bekannt war, erachtet das Gericht für sicher.Zunächst erscheint es schon als nahezu ausgeschlossen, daß derKonzern, als er'ihn um sein Eintreten ersuchte, ihm nicht volleKlarheit über die ganze Sachlage, also auch über die Gegen-s/ünde des Ministeriums gegeben haben sollte. Der ZeugeGießler glaubt serncr sich daran zu erinnern, daß Erzbergcrvor dem Besuche bei ihm mit dem in seiner Abteilung tätigenund für diese Fragen zuständigen, jetzt im Ausland befind-.ichcn Leutnant Schlubach über den Genchmigungsantrag ge-sprachen hat. Es ist dies auch ohnehin von einer an Sicher-heit grenzenden Wahrscheinlichkeit, da naturgemäß eine Er-Kündigung und Rücksprache zunächst bei der die Sache be-handelnden Stelle erfolgt, ehe man sich an den für die end-gültige Entscheidung zuständigen Chef selbst wendet, der imwe!senlichen nur aus den Borträgen jener Stelle informiert ist.Auch Erzbergcr selbst ist in ähnlichen Fällen so verfahren.Bei einer solchen Rücksprache würde Schlubach aber ohneZweifel, wie dies auch Geßler annimmt, Erzbergcr die Gründe