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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
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damit die Verhüttung der lothringischen Erze im Lande ge-sichert werde, war verständig. Es ist klar, daß die Durchfüh-rung dieses Vorschlags der Zwangsliquidation von vornhereinviel von ihren politischen und sozialen Angriffsflächen undihrer verbitternden Wirkung, insbesondere bei der elsäszischenArbeiterbevölkerung nehmen mufzte. Von einer unzulässigenVermischung parlamentarischer Tätigkeit und eigener Geld-interessen durch Erzberger kann hier überall nicht die Redesein. Danach bleibt nur noch übrig zu prüfen, ob der Vor-schlag, bei der Veräußerung der Erze an lothringische Hüttenso zu verfahren, daß diesen Hütten eine Erzbasis von gleicherLebensdauer geceben werde, zu beanstanden ist. Dieser Vor-schlag deckte sich zu der Zeit, als er von Erzberger gemachtwurde, nicht mit den Wünschen des Thyssen-Konzerns. Erist am 17. Mai 1917 gemacht. Damals gingen, wie das Ur-teil feststellt, die Wünsche des Thyssen-Konzerns dahin, alsKäufer für die ganzen De Wendelschen Werke zugelassen zuwerden. Diesem Wunsche ist Erzberger entgegengetreten,wenn er bei Helfferich die Verteilung der De WendeischenErzfelder an sämtliche lothringischen Werke nach dem Maß-stabe gleicher Ersatzbasis vorschlug, damit alle Werke einegleich lange Lebensdauer auf Grund der eigenen Erzbasis er-halten sollen. Erzberger hat sich sonach nicht zum Sprachrohrder Wünsche des Thyssen-Konzerns gemacht, sondern hateigene, selbst durchdachte Anregungen gegeben, die der Dhys-sen-Konzern später unter Aufgabe seines anfänglichen Stand-Punktes aufgegriffen hat. Diese Vorschläge Erzbergers warenvernünftig und zweckmäßig, da sie eine volle und gleichmäßigeLebensdauer und Beschäftigung der lothringischen Werke unddie Verarbeitung der in Lothringen gewonnenen Erze imLande und durch Landeseinwohner gewährleisteten. Daß beidiesem Vetteiiungsmodus das dem Thyssenkonzern angehö-rige Hagendinger Werk, das eine Knappe Erzbasis hatte, im