- 14 -
dere, nachdem er aus seiner Stellung aus dem Thyssen-Kon-zern mehr oder weniger freiwillig ausgeschieden sei. Selbst-verständlich will mit dieser Behauptung nicht nur die Tatsachedes Wechsels in Anschauungen festgestellt, sondern gesagtwerden, daß für diesen Wechsel nicht sachliche Gesichtspunktebestimmend gewesen seien, sondern lediglich das Aufhören deseigenen geldlichen Interesses an dem Thyssenkonzern. Fürdiese Annahme fehlt es an überzeugenden Anhaltspunkten,auch die Begründung des Urteils versagt in dieser Richtung.Dagegen e r g i b t sich aus den Darlegungen des Urteils überdas Ausscheiden Erzbergers aus dem Thyssen-Konzern, daßdie Unterstellung Helfferichs, der das Urteil ohne nähere Be-gründung gefolgt ist, unbegründet ist. Danach hat E. imZahre 1917 den Posten eines Aufsichtsraksmitgliedes im Thys-sen-Konzern, mit dem eine Zuwendung von jährlich 40 (MMark verbunden war, freiwillig aufgegeben, weil 'seine poli-tischen uttd wirtschaftlichen Ansichten, insbesondere iu derFrage der Annektionen des Longroy-Briey-Beckens und desU-Bootkrieges mit denjenigen von August Thyssen nicht mehrübereinstimmten und die Annäherung Erzbergers an die So-zialdemokratie, sowie sein Eintreten für die Friedensreso-lution ihn in politischen Gegensatz zum Thyssen-Konzern ge-bracht hatte. Es liegt lediglich in der Richtung dieser Ansichts-änderung des E., insbesondere seiner Auffassung von der Not-wendigkeit einer Aenderung der Kriegszielpolitik und einerinnerpolitischen Annäherung an die Sozialdemokratie, wenner nunmehr auch in der Behandlung der De WendelschenWerke für eine Abschwächung des schroffen Liquidations-standpunktes eintrat und vorschlug, daß die Werke wenigstensdem Reich überlassen und nicht in das Privateigentum desStahlwerkverbandes und der Schwerindustrie abgegeben wer-den sollten. Bei dieser Sachlage erscheint es durchaus glaub-würdig, wenn Erzberger als Grund für seine veränderte