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Stellungnahme die politische Lage, sein auch in der Friedens-resolution zum Ausdruck gebrachtes Eintreten für eine Poli-tik der Verständigung, sowie das Auftauchen des sogenanntenRaumerschen Projektes im September 1917 angegeben hat,das beabsichtigte, das De Wendelsche Hüttenwerk (ausschließ-lich der Erzfelder) einem Konzern Her verarbeitenden Metall-industrie zuzuführen.
3. Annahme des S ch i e d s r i ch t e r a m t e s inProzesse nderFir m a B e r g e r.
Takbestand: Erzberger hat im Jahre 1915 auf Ersuchendes Kommerzienrats Berger das Schiedsrichteramt für einenSchiedsgerichtsprozefz, den die Firma Julius Berber A.-G.mit dem Kaiserlichen Kanalamt in Kiel aus Anlafz von Arbei-ten am Kaiser Wilhelm-Kanal hatte, übernommen unv in derFolgezeit an insgesamt 3 einzelnen Schiedssprüchen mitge-wirkt, deren erster am 16. Oktober 1915, deren letzter am24. Mai 1917 ergangen ist. Vor seiner Schiedsrichtertätig-keit für Berger war nach den Aussagen der Zeugen Spähnund von Ionquieres in zwei Sitzungen der,Reichshaushalts-Kommission am 13. und 17. Februar 1914 ein Gesuch derFirma Sanier und Küster eingehend erörtert worden; dieseFirma hakte gleichfalls Arbeiten am Kieler Kanal übernom-men; sie war Habei in Streitigkeiten und in Schiedsgerichts-verfahren mit dem Kanalamt geraten, da sie meinte, daß ihrbei der Ausbietung bewußt falsch angefertigte Zeichnungenvorgelegt worden seien und sie dadurch erheblich geschädigt zusein glaubte; da ihr die in dem Schiedsspruch zugebilligte Ent-schädigung nicht hinreichend erschien, wandte sie sich mit einerPetition, in der sie Ersatz ihres vollen Schadens erbat, an denReichstag . Zn der Debatte in der Kommission, sprach sich Erz-berger, wie auch andere Kommissionsmitglieder, dahin aus,daß trotz des Schiedsspruches aus Billigkeitsgründen eine er-neute Prüfung erfolgen solle, und meinte, daß alsdann einVergleich versucht oder ein Weg gesucht werden solle, dievolle Entschädigung zu gewähren; er brachte schließlich in An-regung, der Reichstag solle einen Antrag annehmen, durch den