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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
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die Regierung veranlaßt werde, über die Sachlage Antwortzu geben.

Auch bei den beiden ersten Schiedssprüchen, an denenErzbcrger in den Bergcr'schen Streitigkeiten beteiligt war.handelte es sich, wie die Aussage des Zeugen Spähn ergibt,um gleichartige Schadcnsersatzansprüche, die sich darauf grün-deten, daß der Firma Berger bei Ucbertragung der Arbeitenfalsche Angaben über die Bodenbeschaffcnheit gemacht undihr falsche Bohrtabellen vorgelegt worden seien. Erzbergerhat in diesem Verfahren , wie der Zeuge Kautz als ihm von)cm damaligen Justitiar des Kanalamts, Rcgierungsrat Carlsmitgeteilt, bekundet, den Salz aufgestellt, der Unternehmerdürfe nie mehr als 'die Selbstkosten erhalten.

Urteilsgründe: Räch diesem Eachvcrhalt hält das Gerichtdie Uebernahme des Schicdsrichieramtes bei Berger durchErzberger für mißbilligenswcrt und erdlickt in ihr auch eineVermischung seiner politischen Tätigkeit mit eigenen Geld-intcressen.

Es erscheint an sich bereits, wie dies auch die AuffassungXr Zeugen Kautz, Spähn und von Zonquieres ist, nicht unbe-denklich, wenn ein Reichstagsabgeordneter, der sich als solcherintensiv mit Budgetfragen befaszt, wie es Erzberger tat, odersogar, wie er, Mitglied der Haushaltskommission ist, einSchicdsrichteramt gegen den Reichssiskus übernimmt; dennbeide Tätigkeiten stehen, wenngleich der Schiedsrichter alsRichter auch der Partei, die ihn bestellt, völlig objektiv gle-gcnüberzustehen hak, doch in einer gewissen Gegensätzlichkeitzueinander.

Als nicht angängig muß es aber jedcnsalls angesehenwerden, wenn ein Abgeordneter, nachdem er als solcher seineStellung zu bestimmten Fragen, sei es im Plenum, sei es irreinem Ausschuß des Parlaments festgelegt hat, später ingleichen oder wesentlich gleichen Fragen als Schiedsrichterrätig wird. Es wird dadurch, wenn auch vielleicht unbewußt,die sür das Amt unbedingt notwendige absolute Objektivitätbis zu einem gewissen Grade beeinträchtigt, da der Abgeord-nete bereits mit einer vorgefaßten Meinung an seine AufgabeHerantritt. Ferner gerät er selbst dadurch leicht in einenernsten Zwiespalt, wenn er aus dem Ergebnis des Schiedsver-