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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
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Ergebnis der Nachprüfung: Das Urteil nimmt an, daßdie Annahme des Schiedsrichteramtes in den Prozessen derFirma Berger gegen das Kaiserliche Kanalamt in Kiel eineunzulässige Vermischung der polit. Tätigkeit Erzbergers miteigenen Gelkinteressen darstellt. Dielse Annähme wird durchdie Begründung des Urteils nicht gestützt. Das Urteil hebt abauf eine im Februar 1914 im Reichshaushaltsausschuß statt-gehabte Verhandlung über das Schadensersatzgesuch einerFirma, die Arbeiten am Kieler Hafen übernommen hatte unddabei mit dem Kanalamt in Prozesso geraten war. Die Firmahatte sich an den Reichstag gewandt mit der Behauptung,durch bewußt falsche Zeichnungen, die ihr bei der Vergebungder Arbeiten -vorgelegt worden seien, in Schaden gekommenzu sein) sie bemängelte eine ihr in einem Schiedsspruch zu-gebilligte Entschädigung als ungenügend und verlangte vol-len Schadenersatz vom Reich. Damals sprach sich Erzbergerals Reichstagsabgeordneter in der Kommission dafür aus,daß aus Tilligkeitsgründen eine erneute Prüfung erfolgenund der Firma, wenn ihr bei der Vergebung der Arbeitenbewußt falsch angefertigte Zeichnungen vorgelegt wordenseien, auf irgend eine Weise volle Entschädigung gewährtwerden müsse.

Das Gericht ist nun der Meinung, Erzberger habe, alsein Jahr später Berger an ihn herantrat, das Schiedsrichter-amt nicht übernehmen dürfen; denn auch die Firma Bergerhabe ihren Anspruch darauf gegründet, daß ihr bei derUebertragung der Arbeiten falsche Angaben über die Boden-beschassenheit gemacht und falsche Bohrtabellen vorgelegtworden seien. Es habe sich sonach bei dem Prozesse der FirmaBerger mit dem Kanalamt um cleichartige Schadensersatz-ansprüche gehandelt. Die frühere Stellungnahme Erzbergersim Reichshaushaltsausschuß sei für seine Berufung zumSchiedsrichteramte entscheidend gewesen und er habe sich, alsihm das Schiedsrichteramt von Berger angeboten worden sei,