standungen keinen Anlaß. Die Annahme des Urteils, daßhier eine Vermischung politischer Tätigkeit mit persönlichen,pekuniären Interessen vorliege, muß sonach als eine durchden Tatbestand in kurzer Zeit gedeckte unbegründete Schluß-folgerung bezeichnet werden.
5. Ankauf vo. u Anhydat - Aktien.
Tatbestand: Im Jahre 1913 wurde unter vornehmlich?!'Beteiligung des Tuchfabrikanten Kommerzienrats Rechbergin Hersfeld die Anhydat-Leder-Akt.-Ges. gegründet, derenAufsichtsratsvorsihender Rechberg wurde und noch ist;sie bezweckte die Ausnutzung einer Erfindung, durchderen Anwendung das Gerbverfahren ohne Lohe durch-geführt und erheblich abgekürzt wurde, und die Her-stellung eines besonders gearteten Sohlleders auf diesemWege. Zu Anfang des Krieges wurde Rechberg aus Anlaßeiner wirtschaftspolitischen Angelegenheit durch eine Emp-fehlung des Abgeordneten Müller-Fulda mit Erzberger be-kannt. Er hat darauf wiederholt Rücksprachen in wirt-schaftlichen Fragen mit Erzberger gehabt und ihm im Jahre1916 Anhydat-Äktien, die an der Börse nicht gehandelt wer-den, aus seinen eigenen Beständen zum Kaufe angeboten,und zwar zum Parikurse. Erzberger kaufte daraufhin imAugust 1916 von ihm zu diesem Kurse 49 Aktien. Schon An-fang 1916 hakte er von dem Bruder des KommerzienratRechberg 12 Aktien erworben. Räch der Bekundung desZeugen Seelig hat die Anhydat-Gesellschaft in den Iahren1913 und 1914 mit Verlust gearbeitet, im Jahre 1915 aber,da sie in stets steigendem Maße HeereMeferungen überkra-gen erhielt, jene Verluste gedeckt und einen kleinen Aeber-schuß erzielt und dann für die Jahre 1916 und 1917 je 127cDividende, für 1918 eine Dividende von 6A? zuzüglich-einerExtradividende von weiteren 14^A ausgeschüttet.
UrteUsgrü'nde: In der Ausgabe der Aktien zum Pari-kurse und dem Eintreten für die Genehmigung des Verkaufsdes Patentes ins Ausland erblickt das Gericht eine Vermi -