Druckschrift 
Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
Seite
32
Einzelbild herunterladen
 

32 -

der Verwertung seines politischen und parlamentarischenEinflusses für das Unternehmen erhalten habe. Die hier ver-tretene Auffassung über den Wert der Anhydataktien ist in-zwischen durch den Geschäftsabschluß für das Zahr 1920 be-stäkigt worden. Die Gesellschaft hak in diesem Geschäftsjahrkeine Dividende verteilt, sämtliche Reserven verbraucht undmit einer Anterbilanz von mehr als ^ Million auf das 4Millionen Mark betragende Aktienkapital abgeschlossen.«

Aber auch für die Annahme, daß Rechberg die Aktienan E. in der erkennbaren Absicht verkauft habe, den politi-schen Einfluß E. für sein Unternehmen sicher zu stellen, fehltes an jeder Grundlage. Der Zeuge Rechberg, auf dessenAussage das Urteil Bezug nimmt, hak angegeben, daß fürseinen Entschluß, Erzberger zur Beteiligung an dem Unter-nehmen zu veranlassen, das allgemeine Interesse, das E. neuenErfindungen entgegengebracht habe, sowie die Erwägungmaßgebend gewesen sei, einen einflußreichen Mann an demUnternehmen zu interessieren, der der Gesellschaft bei demzu erwartenden Widerstand der anderen Industrie und weiterauch durch seine ausländischen Beziehungen nützlich seinkönne. Diese Aussage ist durchaus glaubwürdig, mag danebenauch der Parlamentarier Erzberger, der sich von dem Privat-mann Erzberger schlechterdings nicht ganz trennen läßt, einemitbestimmende Rolle gespielt haben. Die Aussage ent-spricht der Sachlage. E. ist, wie das Urteil an andererStelle mitkeilt, ein Mannn von hoher Begabung, vorbild-lichem Fleiß, großer. Tatkraft und außerordentlicher Rührig-keik. Er hatte zahlreiche Beziehungen zu maßgebenden indu-siriellen Kreisen. Das Urteil selbst erwähnt, daß er seit Mai1915 als Aufsichtsraksmitglied im Thyssenkonzern war, daßer mit Kommerzienrak Berger und mit dem Syndikus desdeutschen Ti-efbaugewerbes out bekannt war, daß er mit den