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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
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sächsischen Serumwerken in Verbindung stand, auch vielfachals Schiedsrichter in industriellen Kreisen tätig gewesen ist.Wenn Erzberger mit solchen Fähigkeiten und solchen Bezie-hungen zur Industrie der Anhydatgesellschaft näher trat, so,konnte dies der Gesellschaft nur erwünscht und nützlich sein.Die Unterstellung des Urteils, daß der Kommerzienrat Rech-berg darüber hinaus die Erwartung gehabt habe, Erzbergerwerde in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise sei-nen parlamentarischen Einfluß zu Gunsten des Unternehmensverwenden, enthält eine der Lauterkeit der Absichten desKommerzienrats Rechberg nahetretende. Mutmaßung, zu derweder die Person des Rechber^ noch seine Zeugenaussage,noch sonstige Umstände Veranlassung geben.

Auch das Schreiben Erzbergers an°das Reichsamt desInnern vom 3V. Dezember 1916 gibt zu Bedenken keinenAnlaß.

Am 29. Dezember 1916 erhielt Erzberger von den An-hydatlederwerken folgende Anfrage:

Hersfeld , H.-N,- den 29. 12. 1916.

Herrn

Matthias Erzberger Mitglied des Reichstags

Berlin Budapesterstr. 14.

Durch den schwedischen Vertreter unseres Patentan -waltes Herrn Dr. R. Wirth, Frankfurt a. M. wurden wirdarum angegangen mit Schweden in Verkaufsverhand-lungen we^en unseres dortigen Patentes einzutreten. Wirhaben daraufhin die Vorverhandlungen soweit geführt,daß wir mit den schwedischen Herren verabredet haben, essollten die drei skandinavischen Patente zusammen verkauftund ausgenutzt werden und daß den Vermittlern eine Ver-Kaufsprovision von 19A- zugestanden werden sollte, womitsich diese einverstanden erklärten.