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daß die Flotte nicht verloren sei, sondern nach Durchführungder Lebensmittelversorgung zurückgegeben werde. War dasdie Ueberzeugung Erzbergers, so beruhte seine optimistischeAuffassung von der Entwicklung der Hapagaktien auf derAnnahme der Rückgabe der Schiffe und nicht auf der Er-wartung einer Entschädigung für ihren Verlust.
Zu 3.: Die Ueberzeugung Erzbergers von der Rückgabeder Schiffe und die. Unterlagen für diese Ueberzeugung warenzur Zeit des Ankaufs der Aktien der Öffentlichkeit bekannt.Erzberger hatte hierüber, wie schon erwähnt, in der National-Versammlung vom 18. Februar 1919 Mitteilung gemacht undist deshalb später, als sich seine Annahme als irrig erwiesenhat, heftig angegriffen worden. Die Umstände, die Erzber-ger zum Ankauf der Aktien bestimmt haben, waren sonachder Allgemeinheit bekannt. Sie waren nicht etwa nur Erz-berger auf Grund seiner besonderen Kenntnisse zugänglich,sie konnten von jedermann in sein Kalkül eingestellt werbenund die Entscheidung, ob der einzelne dies tat oder nicht,hieng lediglich von seinem größeren oder geringeren Ver-krauen in die Zukunft des deutschen Wirtschaftslebens ab.Dasz Erzberger dieses Vertrauen halte, ist durch den Ankaufder Aktien bewiesen, und daß er dieses Vertrauen öurch denAnkauf der Aktien beweisen wollte, hat nicht bloß MinisterGiesberts als Zeuge bekundet, sondern ist auch innerlichglaubhaft.
Die Frage der Entschädigung der Schiffahrtsgesellschaf-ten hat für die Kurssteigerung der Hapagaktien erst nach ihremWiederverkauf durch Erzberger eine Rolle gespielt. Am28. Zum 1919 wurde der Friedensvertrag unterzeichnet, deru. a. die Verpflichtung Deutschlands zum Ersatz der Liqui-dationsschäden vorsieht. Das deutsche Gesetz über Enteig-nungen und Entschädigungen vom 31. August 1919 hat be-