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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
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Neederei-Treuhand-Gesellschaft einen weiteren Betrag von31/2 Milliarden Mark zuzuweisen, die Anweisung auf Aus-fertioung der Echatzanweisungen für diesen Betrag ist am9. Dezember 1919 erteilt worden (vgl. die Anlage 4), die Ha-pagaktien sind darauf bis 31. Dezember 1919 auf 124, bis6. April 1920 auf 227,30 gestiegen. Erzberger hatte aber,um mit seinen Amtspflichten nicht in Konflikt zu geraten,seinen Aktienbesitz schon am 26. November 1919 zum Kursvon 114 abgestoßen und dafür Anleihepapiere des Reichsgekauft.

Gesamtwüröigung öer Fälle unter I.:

1. Im Urleil: Der Wahrheitsbeweis ist hiernach für diein den Nummern der ..Kreuzzeitung " vo>m 2., 6. und 7. Au-gust 1919 aufgestellte Behauptung über das Ansinnen derEigentumsüberlragung 6>er Grube Droitaumout währenddes Krieges nicht erbracht.

Gelungen ist er jedoch für den Borwurf der Gesin-nungsänderung im Zusammenhang mit dem Ausscheidenaus dem Thyssen-Konzern (S. 31, 38 der Flugschr.), weiteraber auch für die allgemeine Behauptung der Vermischungpolitilch-parlamentarischer Tätigkeit mit eigenen Geldin-teressen. Wen auch eine Anzahl der von dem Angeklagtenzu diesem letzteren Punkt erst in der Hauptverhandlung vor-gebrachten Beispiele keinen Beweis hierfür ergeben hat, soist doch in einer Neihe von Fällen eine solche Vermischungfestgestellt, nämlich 1. im Falle Thyssen bei den Internen-tionen für die Schutzschildausfuhr und die de Wendelsche Li-quidation, 2. im Falle Berger bei der Annahme des Schieds-richteramts uwd bei der Intervention beim Kriegsministe-rium, 3. im Falle Anhydat-leder bei der Aktienüber-nahme und der Intervention für den Patentverkauf,4. im Falle Hapag beim Ankauf und Behalten der Aktien.Diese Fälle zeigen die Ilngenauigkeit Erzbergers in ge-schäftlichen Dingen und erweisen Äen Borwurf der Bermi-