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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
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in diesem Falle hiernach die Behauptung Helfferichs über diebewußte Unwahrheit der Erklärung Erzbergers erwiesen.

Ergebnis der Nachprüfung: Es handelt sich darum, ob dieBehauptung Erzbergers, der Reichskanzler habe ihm gegen-über anerkannt, dasz eine Gefährdung des Burgfriedens durchdie neuen Steuern vermieden werden müsse, eine bewußteUnwahrheit darstellt. Der Zeuge Spähn hat bekundet, Erzber-ger habe in der Fraktionssitzung erklärt, der Reichskanzlerlege auf die Durchdringung! der Steuern keinen Wert, eineAeußerung über den Burgfrieden sei dabei nicht gefallen.Demgegenüber behauptet Erzberger, daß er eine Aeußerung,wie sie Spähn bekundet, nicht getan habe, daß ein IrrtumSpahns vorliegen müsse. Welchen Wortlaut die Aeuße-rung gehabt hat, kann dahingestellt bleiben, der Wort-laut läßt sich jetzt nach Ablauf von mehr als 3 Zährennicht mehr wortgetreu feststellen und es kann auch vonErzberger nicht verlangt werden, baß er sich nach so lan-ger Zeit bei seiner umfangreichen und vielgestaltigen-tigkeit besonders in jenen kritischen Tagen an einze.lne Aeu-ßerungen, noch weniger an deren Wortlaut erinnere. Eskommt lediglich darauf an, ob sich Erzberger in diesem oderähnlichem Sinne in der Fraktionssitzung geäußert hat, wiees Helfferich behauptet und Spähn 'bezeugt. Auch wenn an-genommen wird, daß dies geschehen ist, so wäre der Borwurfbewußter Wahrheitsverletzung trotzdem unbegründet. Es hatsich in jener Zeit um 4 Steueroorlagen gehandelt, von denennur eine, der Entwurf eines Kriegsgewinnsteuergesetzes, einedirekte, die 3 anderen aber indirekte Steuern betrafen, näm-lich die Erhöhung der Tabakabgabe, die Aenderung desReichsstempelgesetzes und die Erhöhung des Frachturkunden-skempcls. Daß die Sozialdemokratie gegen diese indirektenSteuern Stellung nehmen werde, war bei der grundsätzlichen