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klärt, hatte Erzberger, wie jeder Leser aus dem Text fest-stellen kann, gar nicht aufgestellt.
Das Urteil prüft, ob Erzberger die Regierung, insbeson-dere den Reichskanzler von seiner Friedensaktion vorher in-formiert habe und kommt, da es diese Frage verneint, zu demSchluß, daß Erzberger die Unwahrheit gesagt habe. DiesesVerfahren musz beanstandet werden. In dem. fraglichen Ar-tikel ist nicht behauptet, daß Erzberger der Regierung, insbe-sondere dem Reichskanzler, die Friedensaktion, wie sie am6. Zu>li erfolgt ist, vorher angekündigt habe, sondern nur, daßdie Bemühungen Erzbergers um die Friedenskundgebungnach Rücksprache mit 'dem Reichskanzler, Solf und GrafAoedern erfolgt seien, und diese Behauptung ist aufgestelltzur Widerlegung der Behauptung Helfferichs, daß Erzbergerdie Regierung mit dem Borstoß vom k. Juli vollkommenüberrascht habe. Diese Behauptung kann nur in demSinne gemeint gewesen sein, daß Erzberger bei den Bemüh-ungen, die der Friedenskundgebung vorausgingen und sieschließlich auslösten, insbesondere der Sammlung und Wer-tung des A-Bootmaterials, der stärkeren Unterstreichung desBerteidigungscharakters der Kriegsführung mit den bezeich-neten Aegierungsmitgiiedern gesprochen habe, so daß die Re-aieruno! in der Lage gewesen sei, das Bevorstehen einer Ak-tion zu Gunsten des Friedens zu erkennen, und daß deshalbvon einer vollkommenen Ueberraschung der Regierung nichtgesprochen werden könne. Dieser Gedankengang tritt auchin der Antwort zutage, mit der Erzberger am Nachmittag dest>. Juli öen Borwurf des Reichskanzlers, daß er ihn mit derFriedensaktion überfallen habe, zurückgewiesen hat. Auchhier hat er darauf hingewiesen, daß er ja mit dem Reichs-kanzler über die Notwendigkeit, an dem Berteidigungs-charnkter des Krieges festzuhalten und in der Verurteilung