Druckschrift 
Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
Seite
74
Einzelbild herunterladen
 

- 74

n) Am 9. Juli hat Erzberger in der Frakkionssihung oe-äußert, daß kein Abgeordneter einen Druck auf den Reichs-kanzler ausüben solle,

d) am 9. oder 19. Juli hak Erzberger dem Freiherrn vonStein gegenüber erklärt, der Reichstag werde die Resolutionannehmen und der Kanzler im Amt bleiben,

e) Minister Giesberts und die Zentrumsfraktion habenaus dem Verhallen Erzbergers noch einige Zeit nach dem6. Juli den Eindruck gehabt, daß Erzberger den Reichskanzlerhalten wolle.

Diese Sachlage legt die Annahme nahe, daß Erzbevgerzwar bei seinem Vorstoß am 9. Juli noch nicht die Absicht ge-habt hat, den Reichskanzler zu beseitigen, öaß er aber schonam 7. Juli sich mit dem Gedanken der Beseitigung befaßt undsich zunächst schwankend verhalten, je nach Stimmung undUmgebung wechselnd ausgesprochen hak, schließlich aber zu derErkenntnis, daß 'der Reichskanzler ein Hindernis für denFrieden sei und zu dem Entschluß seiner Beseitigung endgül-tig gelangt ist.

Für die Annahme, daß Erzberger mit seiner Aktion vom6. Zuli die Beseitigung des Reichskanzlers nicht beabsichtigthak, spricht nicht bloß das beeidigte . Zeugnis Erzbergers unddie Tatsache, daß er unmittelbar vor der Aktion dem MinisterGiesberks und unmittelbar nach der Aktion dem Reichskanz-ler die gleiche Versicherung abgegeben hat, sondern auch derUmstand, daß >die Friedensresolution sich zur Beseitigung desReichskanzlers -gar nicht eignete. Denn sie lag, wie der Kanz-ler selbst sagte, durchaus in der Richtung seiner eigenen Po-litik, sie enthielt ein Programm zur Zusammenhaltung derParteien einschließlich der Sozialdemokratie, das dem Reichs-Kanzler nach seiner bisherigen Politik nur erwünscht seinkonnte. Deshalb steht die Aeußerung, die Erzberger unmit-